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Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Kroatien
Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Kroatien
Rund ums Reisen

Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Kroatien

Wissenswertes, Verkehrsregeln und Besonderheiten für den Campingurlaub in Kroatien
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FREEONTOUR

Autor: Freeontour, Titelbild: Pixabay

Letztes Update: 29. November 2024 

Einreise nach Kroatien

Einreisebestimmungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu drei Monaten reicht für die Einreise nach Kroatien ein (vorläufiger) Reisepass oder ein (vorläufiger) Personalausweis. Die Reisedokumente müssen für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein.

Nimmt man Freunde seiner Kinder unter 18 Jahren mit, benötigen sie offiziell keine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, wird aber empfohlen, eine solche Vollmacht dabei zu haben. Begleitet nur ein Elternteil sein Kind, sollte man die Einverständniserklärung des anderen dabei haben. Zusätzlich empfiehlt sich im Fall des alleinigen Sorgerechts der Nachweis darüber. 

Wer mit dem Fahrzeug bis nach Dubrovnik fahren möchte, hat dazu über die Ende Juli 2022 eingeweihte Pelješac-Brücke auch ohne Grenzüberschreitung nach Bosnien-Herzegowina die Möglichkeit.    

Hinweis: Kroatien ist EU-Mitglied und seit dem 1. Januar 2023 auch Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Daher entfallen nun die Grenzkontrollen auf dem Landweg aus Slowenien und Ungarn, sporadisch wird an der Grenze zu Slowenien aber noch immer kontrolliert. An den Grenzen zu Nicht-Schengen-Staaten wie Serbien oder Montenegro werden weiterhin Grenzkontrollen durchgeführt, so dass es hier zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Wichtig ist auch, dass bei einer Einreise nach Kroatien aus einem Nicht-EU-Land keine Fleisch- oder Milchprodukte mitgeführt werden dürfen. Vor der Einreise sollte man also den Kühlschrank des Campers daraufhin überprüfen.  

Einreise von Haustieren nach Kroatien

Mitreisende Hunde und Katzen brauchen einen EU-Heimtierpass u. a. mit tierärztlicher Bestätigung der Tollwutimpfung, die bei Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegen muss. Welpen müssen für die Einreise mindestens 15 Wochen alt sein. Außerdem müssen Hunde und Katzen gechipt sein, falls das Tier vor dem 3.7.2011 noch nicht mit einer Tätowierung gekennzeichnet war. Je reisender Person dürfen maximal fünf Haustiere nach Kroatien eingeführt werden.

Die Einreise mit Hunden des Typs Bullterrier beziehungsweise Mischlingen mit diesen wie Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Mini Bull Terrier, ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Hund in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen ist und dieser Nachweis bei der Einreise vorgelegt wird. Für Hunde dieser Rassen gilt generell Maulkorb- und Leinenpflicht. Für alle anderen Hunde gilt Leinenpflicht an öffentlich zugänglichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen außerdem alle Hunde einen Maulkorb tragen.

Tempolimits für Caravan und Wohnmobil in Kroatien

Besondere Regelungen für Wohnmobile und Caravan-Gespanne

Wohnwagen-Gespanne müssen ein zweites Warndreieck für den Caravan dabei haben. Generell dürfen Wohnmobile und Gespanne nicht breiter als 2,55 m sein. Reisemobile sind ohne Sondergenehmigung bis 12 m Länge erlaubt, Caravan-Gespanne dürfen maximal 18,75 m lang sein.

Infos zur Maut in Kroatien

In Kroatien wird auf den Autobahnen eine Mautgebühr abhängig von der gefahrenen Strecke erhoben. Sie kann seit dem 1. Januar 2023 an den Mautstationen in bar oder per Kreditkarte nur noch in Euro gezahlt werden. Je nach Fahrzeugkategorie fällt die Höhe der Maut unterschiedlich aus. Wer einen kroatischen Transponder für die elektronische Mautzahlung an Bord hat, darf die Schnellspuren an den Mautstationen nutzen und spart außerdem einige Prozente in Sachen Gebühren. Gültig ist ausschließlich der kroatische Transponder, der an verschiedenen Mautstationen erworben werden kann und für alle Fahrzeugkategorien einsetzbar ist. Die ADAC/maut1.de-Mautbox für Fahrzeuge bis 3,5 t ist seit Oktober 2024 nicht mehr in Kroatien nutzbar. 

Hinweis: Ursprünglich hat der kroatische Autobahnbetreiber HAC angekündigt, dass alle Mautstationen in Kroatien Ende 2024 auf ein rein elektronisches System umgestellt werden sollen. Der Vertrag mit der zukünftigen Betreibergesellschaft Skytoll wurde aber erst im September 2024 unterzeichnet, so dass das neue Mautsystem voraussichtlich erst im Lauf des Jahres 2026 starten wird. Ab diesem Zeitpunkt wird es dann voraussichtlich auch möglich sein, die Maut in Kroatien automatisch über bereits vorhandene europäische Mautboxen erfassen und bezahlen zu lassen. Technisch soll das neue Mautsystem dann nach derzeitiger Planung sowohl eine automatische Kennzeichenerfassung als auch elektronische Mautboxen nach dem EETS-Standard nutzen können.   

Welche Fahrzeugkategorie gilt für Caravan und Wohnmobil in Kroatien?

Als Faustregel kann man sagen, dass Pkw, Campingbusse und Urban Camper bis 1,90 m Höhe in die Kategorie 1 fallen. Wohnmobile bis 3,5 t und Caravan-Gespanne, deren Zugfahrzeug nicht höher als 1,90 m ist, gehören zur Kategorie 2. Reisemobile mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t sowie Wohnwagen-Gespanne, deren Zugfahrzeug über 1,90 m hoch ist, zählen zur Kategorie 3. Eine detaillierte Beschreibung der Fahrzeugkategorien in englischer Sprache ist hier zu finden.  

Tankstellen - Öffnungszeiten und Zahlungsmittel in Kroatien

Tankstellen an internationalen Fernverkehrsstraßen und in großen Städten sind durchgehend geöffnet. Die meisten anderen sind von circa 7:00 bis 20:00 Uhr beziehungsweise im Sommer meist bis 22:00 Uhr geöffnet. Bezahlt werden kann bar in Euro, per Kredit- oder EC-/Bankkarte.

Allgemeine Verkehrsregeln in Kroatien

Führerschein und Fahrzeugschein für den Kroatienurlaub: Für das Fahren mit Pkw, Wohnmobil oder Caravan-Gespann benötigt man in Kroatien seinen EU-Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher der Fahrzeugschein) des Fahrzeugs. Zusätzlich muss das Nationalitätskennzeichen am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein. Dies gilt auch für Wohnwagen. Generell wird das Mitnehmen einer grünen Versicherungskarte empfohlen.

Promillegrenze in Kroatien: Generell gelten 0,5 ‰ als Grenze für das Führen eines Fahrzeugs. Für Verkehrsteilnehmer unter 25 Jahren und Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t liegt die Grenze bei 0 ‰.

Lichtpflicht: Für Motorräder gilt das ganze Jahr über Lichtpflicht. Alle übrigen Fahrzeuge müssen im Winterhalbjahr zwischen dem letzten Sonntag im Oktober und dem letzten Sonntag im März mit Abblendlicht unterwegs sein. 

Kindersitze im Fahrzeug: Kinder unter 3 Jahren dürfen nur dann auf dem Vordersitz entgegen der Fahrtrichtung sitzen, wenn der Airbag auf ihrer Seite deaktiviert ist. Kinder, die kleiner sind als 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Auto-Kindersitz. Kinder mit einer Größe zwischen 1,35 m und 1,50 m dürfen nur auf den Rücksitzen mitfahren - unabhängig vom Alter auch ohne Kindersitz oder Sitzerhöhung. Ab einer Größe von 1,50 m dürfen Kinder auf dem Beifahrersitz sitzen, auch ohne Sitzerhöhung.

Warnwesten in Kroatien: Prinzipiell gehört mindestens eine Warnweste für die fahrende Person ins Fahrzeug. Im Fall einer Panne oder eines Unfalls außerhalb von Ortschaften müssen aber sämtliche Insassen das Fahrzeug verlassen und eine Warnweste tragen. Daher empfiehlt es sich, eine entsprechende Anzahl an Warnwesten mitzuführen. Übrigens: Jeder Unfall muss in Kroatien der Polizei gemeldet werden. Ausländische Fahrzeuge dürfen nach einem Unfall mit Karosserieschaden das Land nur mit einer polizeilichen Schadensfeststellung wieder verlassen. 

Freistehen / Wildcampen in Kroatien: In Kroatien ist es weder auf Privatgelände noch im öffentlichen Raum auf Parkplätzen oder ähnlichem erlaubt, mit dem Camper zu übernachten. Dies gilt sowohl für eine als auch mehrere Nächte. Tipps zu Campingplätzen in Kroatien für den Familienurlaub gibt es hier

Telefonieren während der Fahrt: Wer am Steuer eines Fahrzeugs sitzt, darf während der Fahrt nur mit Freisprecheinrichtung telefonieren.

Winterreifen in Kroatien: Eine Winterreifenpflicht besteht in Kroatien nur witterungsbedingt auf einigen Straßen oder Streckenabschnitten im Land, die per Verkehrszeichen angeordnet wird. Das betrifft überwiegend die Regionen im Landesinneren und im Gebirge, wo winterliche Straßenverhältnisse auftreten können. In einem solchen Fall müssen mindestens zwei Winterreifen (M+S) mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm auf der Antriebsachse montiert sein. Teilweise kann auch das Fahren mit Schneeketten vorgeschrieben werden. Spikes sind nicht erlaubt. 

Parken in Ortschaften und Städten: Gebührenpflichtige Parkzonen sind landesweit entsprechend gekennzeichnet. Die Bezahlung erfolgt in der Regel entweder in bar am Automaten oder per SMS. Bei der Nichtbeachtung von Parkverboten wird ein Bußgeld verhängt, eine Parkklemme angebracht oder abgeschleppt.

Fahrradfahren in Kroatien: Wer unterwegs auf sein Rad umsteigen möchte, profitiert von einem Radwegenetz, das immer weiter ausgebaut wird. Besonders attraktiv sind Routen in den zahlreichen National- und Naturparks, entlang der Küste und durchs Bergland mit dem Mountainbike. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gilt eine Fahrradhelmpflicht.

Kennzeichnung überstehender Ladung: Nach hinten überstehende Ladung - beispielsweise Fahrradträger - müssen in Kroatien nur dann gekennzeichnet werden, wenn der Ladungsüberstand mehr als 1 m beträgt. Ein rotes Tuch ist dafür ausreichend, im Dunkeln benötigt man aber eine rote Leuchte und eine rot fluoreszierende Kennzeichnung.  

Wichtige Adressen und Telefonnummern für Kroatienurlauber 

Europäische Notrufnummer: 112
Über diese zentrale Notrufnummer, die sowohl übers Festnetz als auch mit dem Mobiltelefon ohne Vorwahl kostenlos zu erreichen ist, erhält man Hilfe durch die ortsansässige Polizei, Feuerwehr, einen Notarzt oder Krankenwagen.

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