Letztes Update: 29. Februar 2024
Wer darüber nachdenkt, einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil zu kaufen oder zu mieten, muss zunächst überprüfen, welches Campingfahrzeug er überhaupt fahren darf. Dabei ist der Hinweis "einfach mal in den Führerschein schauen" nicht immer uneingeschränkt hilfreich. Denn in den letzten 30 Jahren gab es in Deutschland in Sachen Führerscheinklassen mehrfach Neuerungen und Änderungen, die bisweilen für Verwirrung sorgen. So gelten auch heute noch unterschiedliche Regelungen für Reisemobilisten und Gespann-Fahrer je nachdem, wann sie ihren Führerschein erworben haben. Hier ein kurzer Überblick:
Diese Campingfahrzeuge sind mit dem alten "3-er" Führerschein erlaubt
Fein raus sind im Bereich der Wohnmobile und Wohnwagen-Gespanne zunächst einmal alle, die noch den „alten Führerschein“ der Klasse 3 gemacht haben. Das sind all diejenigen, die ihren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht haben. Das gilt auch dann, wenn der ehemalige Papierführerschein mittlerweile auf das Scheckkartenformat umgeschrieben wurde. Der ehemalige Führerschein der Klasse 3 umfasst nämlich die europaweiten Führerschein-Klassen A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L und T. Dabei sind für die Fahrt mit Reisemobil oder Caravan nur die Fahrerlaubnisklassen B (Pkw) und C (Lkw) relevant. Die verschiedenen A-Klassen gelten für Motorräder samt ihren Derivaten, L und T gilt für Zugmaschinen.
Das bedeutet: Wer vor dem 1. Januar 1999 einen Führerschein der Klasse 3 gemacht hat, darf heute Wohnmobile bis 7,5 Tonnen chauffieren und einen Großteil der üblichen Pkw-Wohnwagen-Gespanne fahren. Wie viel Gewicht ein solches Gespann haben darf, hängt vor allem davon ab, wie hoch die zulässige Anhängelast des jeweiligen Zugfahrzeugs ist. In der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs sind das die Angaben zur „technisch zulässigen Anhängelast“ in den Feldern O.1 und O.2. Dabei ist aber immer zu beachten, dass Wohnwagen die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten dürfen.
Diese Campingfahrzeuge darf man mit dem Führerschein Klasse B bewegen
Wer seinen Pkw-Führerschein nach dem 1. Januar 1999 gemacht hat, ist in der Regel im Besitz einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B. Im Pkw-Alltag macht das keinen großen Unterschied zur alten Klasse 3, im Bereich der Wohnmobile und Wohnwagen-Gespanne aber schon. Denn wer einen Führerschein der Klasse B hat, darf nur noch Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen fahren. Zusätzlich darf ein Anhänger mit maximal 750 kg gezogen werden. Alternativ ist auch ein schwererer Anhänger erlaubt, sofern die zulässige Gesamtmasse des Gespanns 3,5 Tonnen nicht übersteigt. Zwei Beispiele zur Veranschaulichung: Mit dem Klasse-B-Führerschein darf man ein Reisemobil bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren und auch noch einen Anhänger mit bis zu 750 kg dranhängen. Bei Wohnwagen gilt dagegen das Gewichtslimit von 3,5 Tonnen, das sich aus der Addition der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und Wohnanhängers berechnet.
Geplante Erweiterung der Klasse B auf Wohnmobile bis 4,25 Tonnen
Zukünftig könnte es auch für InhaberInnen einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B möglich sein, Wohnmobile und Campervans bis maximal 4,25 Tonnen zu fahren. Eine entsprechende Änderung der europäischen Führerscheinrichtlinie wurde Ende Februar 2024 vom Europäischen Parlament gebilligt. Bis sie endgültig verabschiedet wird, muss die Novellierung aber noch verschiedene Instanzen durchlaufen. Es kann also noch einige Zeit verstreichen, bis man mit Sicherheit sagen kann, ob und wie die Führerscheinrichtlinie tatsächlich geändert wird.
Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B künftig für Wohnmobile bis 4,25 Tonnen unabhängig von der Antriebsart des Reisemobils gelten soll. Voraussetzung für die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf 4,25 Tonnen ist allerdings, dass man mindestens zwei Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B ist.
Hänger-Führerschein B96 als Ergänzung zur Führerscheinklasse B
Wer einen großen und somit auch schweren Pkw fährt und damit einen geräumigen Wohnwagen ziehen möchte, kommt schnell über die erlaubte 3,5-Tonnen-Grenze der Führerscheinklasse B. Die Lösung ist hier der Eintrag der Schlüsselzahl B96 auf dem Führerschein. Mit einem solchen B96-Führerschein dürfen dann Gespanne bis 4,25 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gefahren werden – und das ist für die allermeisten Pkw plus Wohnwagen ausreichend. Um den B96-Eintrag zu erhalten ist allerdings sowohl eine Theorie-Schulung als auch ein Fahrtraining mit Hänger in der Fahrschule erforderlich. Beides kann aber an einem Tag in der Fahrschule absolviert werden.
Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen ist der Führerschein C1 ein Muss
Während also zum Fahren von Wohnwagen-Gespannen zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen Gesamtgewicht relativ unkompliziert die B96-Fahrerlaubnis erworben werden kann, ist dies bei Reisemobilen nicht möglich. Wer ein Wohnmobil zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen fahren möchte, muss aktuell einen Lkw-Führerschein der Klasse C1 haben. Dieser gilt für Reisemobile zwischen 3.500 kg und 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse und erfordert nicht nur mehr Zeitaufwand in der Fahrschule, sondern kostet auch mehr Geld. Manche Hersteller wie Niesmann+Bischoff unterstützen aber ihre Kunden, die ein größeres Fahrzeug kaufen, auch beim Erwerb des C1-Führerscheins.
Wie auch immer man über die unterschiedlichen Regelungen seit der Einführung des Pkw-Führerscheins der Klasse B auch denken mag: Sie hat sich deutlich auf das Angebot der Reisemobil-Hersteller ausgewirkt. Praktisch jeder Wohnmobil-Hersteller bietet heute ein vielfältiges Modellprogramm an Reisemobilen und Campervans in der Klasse bis 3,5 Tonnen. Auswahl gibt es also genug. Wer seine Zuladungskapazitäten bei diesen Fahrzeugen durch eine Auflastung auf 3,8 Tonnen, 4,0 Tonnen oder 4,25 Tonnen erweitern möchte, benötigt aber aktuell noch den Führerschein C1.