Letztes Update: 28. April 2025
Beim Thema Gasprüfung im Wohnmobil oder Caravan haben sich die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Verwirrung war vorprogrammiert. Ab dem 19. Juni 2025 regelt die neue Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Deutschland die Gasprüfung für Wohnmobil & Co. und führt diese verpflichtend aufs Neue ein. Freeontour erklärt, wer davon betroffen ist und was BesitzerInnen von Freizeitfahrzeugen jetzt beachten müssen.
Ob zum Kochen, Heizen oder als Stromersatz für den Kühlschrank: Wer im Caravan oder Wohnmobil eine Flüssiggasanlage betreibt, sollte diese schon allein für die eigene Sicherheit regelmäßig warten und überprüfen lassen. Die rechtlichen Bestimmungen diesbezüglich waren in den vergangenen Jahren jedoch eher verwirrend, da es unterschiedliche Regelungen für Caravan und Wohnmobil gab. Und selbst die haben sich mehrfach geändert und zur allgemeinen Verwirrung beigetragen.
Das soll sich mit dem neuen §60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ändern, der nun eine Gasprüfung zu bestimmten Gelegenheiten und Fristen für alle Freizeitfahrzeuge mit Flüssiggasanlage gleichermaßen zur Pflicht macht. Die neue Regelung wird ab dem 19. Juni 2025 in Kraft treten.
Inhalt
Was beinhaltet die StVZO hinsichtlich der Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen?
Wer darf eine Gasprüfung durchführen?
Was kostet eine Gasprüfung?
Was wird bei einer Gasprüfung kontrolliert?
Ist die Gasprüfung identisch mit der Gasdichtigkeitsprüfung?
Wie und wann muss man eine Gasprüfung nachweisen?
Ab wann muss man eine Gasprüfung nachweisen können?
Was muss man vor einer Gasprüfung beachten?
Was passiert, wenn bei der Gasprüfung Mängel festgestellt werden?

Was beinhaltet die StVZO hinsichtlich der Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen?
Paragraf 60 der StVZO befasst sich mit Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Anhängern gleichermaßen und betrifft damit sowohl Wohnmobile, Campervans und Urban Camper als auch Wohnwagen und Zeltanhänger mit einer Flüssiggasanlage mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h.
Für Freizeitfahrzeuge schreibt das Gesetz zukünftig eine Gasprüfung nach Maßgabe der Technischen Regel Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) vor der erstmaligen Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage vor sowie vor jeder Wiederinbetriebnahme nach baulichen Änderungen an einer solchen Anlage. In der Regel wird eine solche Gasprüfung bei Neufahrzeugen ab Werk und bei größeren baulichen Änderungen an der Anlage von der Fachwerkstatt vorgenommen.
Neu ist, dass nun alle zwei Jahre eine Wiederholungsprüfung durchgeführt werden muss, die per Plakette und Nachweis dokumentiert wird. Die Frist für die Durchführung einer Wiederholungsprüfung endet mit Ablauf des vierundzwanzigsten Monats nach der vorangegangenen Gasprüfung, eine Karenzfrist ist nicht vorgesehen.
Flüssiggasanlagen, die zum Antrieb des jeweiligen Fahrzeugs dienen, fallen übrigens nicht unter die Regelung des § 60.
Wer darf eine Gasprüfung durchführen?
Im Gegensatz zu früher ist die Gasprüfung bei Wohnmobilen nun nicht mehr Teil der Hauptuntersuchung (HU), sondern kann separat durchgeführt werden. Das kann nach wie vor bei bekannten Prüfstätten wie TÜV oder Dekra erfolgen, kann aber auch von anerkannten Sachkundigen oder auch Fachwerkstätten durchgeführt werden. Dazu gehören auch das Erwin Hymer Center Stuttgart und das Erwin Hymer Center Bad Waldsee.
Was kostet eine Gasprüfung?
Die Inflation ist auch an den Gebühren für die Gasprüfung nicht spurlos vorüber gegangen. Je nach Anbieter liegt das Preisspektrum für eine Gasprüfung im Jahr 2025 zwischen etwa 50 Euro und 100 Euro. Die Preise variieren je nach Anbieter und teilweise auch je nach Anzahl der Gasverbraucher im Campingfahrzeug. Es empfiehlt sich, die Preise vorab in der Werkstatt oder Prüfstelle in der Nähe anzufragen und zu vergleichen.
Übrigens: Wer ohne gültige Gasprüfung mit seinem Campingfahrzeug in eine Kontrolle kommt, muss abhängig von der Überschreitung seit dem Fälligkeitsmonat ein Bußgeld zahlen: Bis zu zwei Monate über dem Fälligkeitstermin gibt es nur eine Verwarnung, bis zu vier Monate fallen 15 Euro an, bis acht Monate sind es 25 Euro und ab acht Monaten werden 60 Euro Strafe fällig

Was wird bei einer Gasprüfung kontrolliert?
Die Gasprüfung im Wohnmobil oder Wohnwagen erfolgt nach den Vorgaben des Arbeitsblatts G 607 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW). Dabei werden alle vorhandenen Gasanlagen an Bord des Campingfahrzeugs, wie Herd, Heizung, Warmwasser oder Kühlschrank auf Funktion, Dichtigkeit und bei sicherheitsrelevanten Bauteilen auch auf ihr Alter hin überprüft. Bauteile wie Gasschläuche, Gasregler, Sperrhähne und auch die Gasflaschen dürfen beispielsweise maximal zehn Jahre alt sein. Ebenfalls kontrolliert werden u. a. die Halterung der Gasflaschen, die Lüftungsöffnung im Gaskasten und die Abgasrohre.
Ist die Gasprüfung identisch mit der Gasdichtigkeitsprüfung?
Die Gasdichtigkeitsprüfung ist nur ein Teil der umfassenderen Gasprüfung. Sie beinhaltet die reine Kontrolle, ob eine Gasanlage im Wohnmobil oder Caravan wirklich dicht ist oder ob es irgendwo ein Leck gibt. Insofern ist die Gasdichtigkeitsprüfung ein sehr wichtiger Bestandteil der Gasprüfung.

Wie und wann muss man eine Gasprüfung nachweisen?
Eine Gasprüfung wird durch die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung nachgewiesen, die in der Regel in ein gelbes Prüfbuch eingetragen wird. Manche Prüfstätten geben auch nur eine ausgedruckte Prüfbescheinigung auf Papier aus. Auf jeden Fall erhält die Gasanlage im Fahrzeug eine spezielle Plakette, die gut sichtbar im Bereich der Gasanlage aufgeklebt wird. Ähnlich der TÜV-Plakette sind darauf Monat und Jahr markiert, in denen die nächste Gasprüfung fällig ist.
Der Nachweis einer gültigen Gasprüfung kann in unterschiedlichen Situationen notwendig sein. Die offensichtlichste Situation ist die Verkehrskontrolle. Darüber hinaus gibt es aber auch Campingplätze, die aus Sicherheitsgründen beim Check-in einen Nachweis verlangen. Ganz selten kommt dies auch bei großen Wohnmobilstellplätzen vor. Selbst BetreiberInnen von Unterstell- und Einstellplätzen möchten manchmal den Nachweis einer gültigen Gasprüfung sehen.
Ab wann muss man eine Gasprüfung nachweisen können?
Seit Juni 2024 ist der neue §60 zu Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Anhängern Bestandteil der StVZO in Deutschland. Verpflichtend gilt er aber erst ab dem 19. Juni 2025. Wer zu diesem Zeitpunkt noch eine gültige Gasprüfung nachweisen kann, muss zunächst einmal nichts unternehmen. Erst mit Ablauf der 24 Monate nach der letzten Gasprüfung ist eine erneute Gasprüfung fällig.
Wer aktuell oder zum Stichtag 19. Juni 2025 keine gültige Gasprüfung für sein Freizeitfahrzeug nachweisen kann, sollte jetzt aktiv werden und bis zum 19. Juni eine Gasprüfung vornehmen lassen.

Was muss man vor einer Gasprüfung beachten?
Normalerweise dauert eine Gasprüfung bei einem Sachverständigen etwa 20 bis 45 Minuten. Die Dauer ist abhängig davon, wie viele Geräte im Wohnwagen oder Wohnmobil an die Flüssiggasanlage angeschlossen sind. Damit die Gasprüfung möglichst zügig und reibungslos verläuft, sollte man im Vorfeld schon ein paar Dinge vorbereiten.Dazu zählen:
- Überprüfen, ob die Gasflasche gefüllt und angeschlossen ist
- Überprüfen, ob alle Gasverbraucher bzw. Gasgeräte funktionieren
- Bordbatterie aufladen
- Überprüfen, ob Druckminderer, Anschlussschlauch und Gasflasche jünger als zehn Jahre sind. Sind sie älter als zehn Jahre, sollten diese Teile schon vor der Gasprüfung ausgetauscht werden.
- Prüfbuch, sofern vorhanden, für die Gasprüfung mitnehmen
- Sind neue Gasgeräte an Bord verbaut, sollte man deren Zertifikate mitnehmen und diese ins Prüfbuch eintragen lassen.
Was passiert, wenn bei der Gasprüfung Mängel festgestellt werden?
Sollten Wohnmobil oder Caravan aus irgendeinem Grund bei der Gasprüfung durchfallen, darf die Flüssiggasanlage nicht mehr in Betrieb genommen werden, bis der beanstandete Fehler behoben ist und eine erneute Gasprüfung durchgeführt wurde. Im Zweifelsfall erlischt jeglicher Versicherungsschutz, sollte die Gasanlage dennoch benutzt werden. Anders als früher ist die Gasprüfung bei Wohnmobilen und Campervans aber kein Bestandteil der HU mehr, so dass die TÜV-Plakette auch bei nicht-bestandener Gasprüfung erteilt werden kann.