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Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Italien
Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Italien
Rund ums Reisen

Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Italien

Wissenswertes, Verkehrsregeln und Besonderheiten für Camper in Italien
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FREEONTOUR

Autor: Freeontour, Titelbild: Etrusco

Letztes Update: 18. Juni 2024 

Einreise nach Italien

Einreisebestimmungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu drei Monaten reicht für die Einreise nach Italien ein (vorläufiger) Reisepass oder ein (vorläufiger) Personalausweis beziehungsweise ein Kinderreisepass. Die Ausweisdokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate abgelaufen sein - ein vorläufiger Personalausweis darf nicht abgelaufen sein. Bei Weiterreisen mit der Fähre von italienischen Häfen aus muss jede/jeder Reisende - auch Kinder egal welchen Alters - ein gültiges Reisedokument vorlegen können. Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten dabei haben - verpflichtend ist dies jedoch nicht. 

Einreise von Haustieren nach Italien

Hunde und Katzen, die jünger als 15 Wochen alt sind und noch keine Tollwutimpfung haben, dürfen nicht mitreisen. Ansonsten braucht man für Hunde den EU-Heimtierpass u. a. mit tierärztlicher Bestätigung der Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage zurückliegen muss, und einen Mikrochip. Will man aus bestimmten Nicht-EU-Ländern wie Albanien oder Montenegro nach Italien einreisen, muss zusätzlich ein Tollwut-Antikörper-Test nachgewiesen werden. Ein Maulkorb und eine maximal 1,5 Meter lange Leine müssen ebenfalls mitgeführt und beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln angelegt werden. Generell ist die Leinen- und Maulkorbpflicht in Italien in jeder Region beziehungsweise Kommune unterschiedlich geregelt, sodass man sich immer vor Ort am Reiseziel erkundigen sollte. Auch Katzen brauchen einen Mikrochip oder eine Tätowierung, die deutlich lesbar ist und vor dem 11.7.2011 vorgenommen wurde. Insgesamt darf die Zahl von fünf Heimtieren pro Person nicht überschritten werden. Andernfalls gelten gesonderte Regeln für den Handel mit Tieren.

Tempolimits für Caravan und Wohnmobil in Italien

Tempolimits in km/h bei trockenen Straßenverhältnissen: 

Besondere Tempolimits bei Regen oder Schnee sowie für FahranfängerInnen:
Für alle, die ihren Führerschein noch nicht länger als drei Jahre besitzen, gilt auf Schnellstraßen ein Tempolimit von 90 km/h, auf Autobahnen sind in diesen Fällen nur 110 km/h erlaubt. Dieselben Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für alle FahrerInnen bei Regen oder Schnee.

Das Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitungen fällt in Italien deutlich höher als aus beispielsweise in Deutschland. Bußgeldbescheide sollten möglichst vor Ort bezahlt werden, da eine Zustellung ins Ausland mit einem Gebührenaufschlag verbunden ist. 

Besondere Regelungen für Wohnmobile und Caravan-Gespanne in Italien

Generell dürfen Wohnmobile und Gespanne nicht breiter als 2,55 m sein. Reisemobile sind ohne Sondergenehmigung bis 12 m Länge erlaubt, Caravan-Gespanne dürfen maximal 18,75 m lang sein.

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Infos zur Maut in Italien

Auf den meisten Autobahnen wird in Italien eine Maut erhoben. Italien hat ein streckenabhängiges Mautsystem - die Gebühren fallen also nach tatsächlich gefahrenen Kilometern an. In einzelnen Regionen wird die Maut auch pauschal berechnet. Die Maut bezahlt man an Mautstationen entweder mit Bargeld oder Karte oder über eine elektronische Mautbox verschiedener Anbieter. Dafür ist ein Transponder erforderlich, der im Inneren des Fahrzeugs angebracht wird und dafür sorgt, dass sich die Schranke an der Mautstation automatisch öffnet. Meist gibt es vor Mautstationen speziell reservierte Spuren für Nutzer einer elektronischen Mautbox, die mit einem T für Telepass gekennzeichnet sind. Auf manchen Autobahnen, beispielsweise auf der Autostrade 36 bei Mailand, auf der A59 und auf der A60, kommt mittlerweile ein vollständig automatisiertes Mautsystem namens Free Flow zum Einsatz. Hier erfassen Sensoren die Kennzeichen durchfahrender Fahrzeuge, ein Anhalten ist nicht erforderlich - eine manuelle Bezahlung aber auch nicht möglich. Hier müssen sich Reisende ohne Mautbox selbstständig um die Bezahlung der Straßengebühr kümmern, etwa per Online-Registrierung, sonst drohen hohe Bußgelder. 

Pkw sowie Caravan-Gespanne und Wohnmobile mit einer maximalen Höhe von drei Metern können beispielsweise den Mauttransponder des Freeontour-Partners Bip & Go nutzen, der auch für Spanien, Portugal und Frankreich einsetzbar ist. In Frankreich gilt er allerdings nur für Fahrzeuge bis 3,5 t, in Italien darf der Camper auch schwerer sein. 

Übersicht Fahrzeugklassen für die Maut in Italien

In Italien ist die Höhe der Mautgebühr abhängig von der Höhe des Fahrzeugs und der Anzahl der Achsen beziehungsweise des Gespanns:  

Zusätzliche Maut-Gebühren fallen bei einigen Tunneln, Pässen und auf der Brenner-Autobahn an (österreichische Seite Streckenmaut, italienische Seite separate Mautgebühr). In Mailand, Bologna und Palermo gibt es zu bestimmten Tageszeiten eine City-Maut für verkehrsbeschränkte Zonen der Innenstadt. Wichtig: In Mailand ist die Einfahrt in diese Zonen mit Fahrzeugen und Gespannen mit mehr als 7,50 m Länge nicht erlaubt. Das gilt seit Oktober 2022 generell auch für Dieselfahrzeuge Euro 0 bis 5. In Bologna gilt ein Einfahrverbot in die historische Innenstadt für Kfz mit den Abgasnormen Euro 0-2 und auch für Dieselfahrzeuge bis Euro 4. Ab dem 31. Dezember 2024 dürfen selbst Euro-5-Dieselfahrzeuge nicht mehr in die Zone einfahren.  Auch in Palermo ist die Einfahrt für Dieselfahrzeuge mit Euro 0 bis 3 nicht erlaubt.

Tankstellen - Öffnungszeiten und Zahlungsmittel in Italien

Autobahntankstellen sind durchgehend geöffnet und dürfen nicht bestreikt werden. Die meisten anderen Tankstellen sind meist von circa 7:00 Uhr bis gegen 12:30 Uhr und zwischen etwa 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr - spätestens jedoch 22:00 Uhr - geöffnet. Bezahlt werden kann bar sowie per Kredit- oder EC-/Bankkarte. Außerhalb der Öffnungszeiten kann auch an SB-Automaten getankt werden, wobei deutsche Bank- und Kreditkarten teilweise nicht akzeptiert werden. Mit Geldscheinen ist es aber kein Problem. 

Allgemeine Verkehrsregeln in Italien

Führerschein und Fahrzeugschein: Für das Fahren mit Wohnmobil oder einem Caravan-Gespann in Italien reicht der nationale EU-Führerschein. Auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher der Fahrzeugschein) muss auf Reisen mit dabei sein. Das Mitnehmen einer grünen Versicherungskarte wird empfohlen.

Promillegrenze: Generell gilt für die Kombination aus Alkohol und Autofahren in Italien die Promillegrenze 0,5 ‰. Für FahranfängerInnen, die ihren Führerschein weniger als drei Jahre besitzen oder jünger als 21 Jahre sind, gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 ‰. Übrigens: Auch für FahrradfahrerInnen gilt in Italien die Promillegrenze 0,5 ‰. 

Lichtpflicht: In Italien gilt auf Autobahnen und außerorts ganzjährig Lichtpflicht für sämtliche Fahrzeugtypen - akzeptiert werden sowohl Tagfahrlicht als auch Abblendlicht. Für Motorräder und andere motorisierte Zweiräder gilt die Lichtpflicht ganzjährig auch in Ortschaften. 

Kindersitze im Fahrzeug: In Italien benötigen Kinder bis 12 Jahre oder 150 cm Größe einen Kindersitz, der ihrem Gewicht und ihrer Größe entspricht. Bei in Italien zugelassenen Fahrzeugen muss der Kindersitz außerdem über einen Alarm verfügen. Wer ein Wohnmobil in Italien mietet - beispielsweise bei den Freeontour-Partnern McRent oder rent easy -  sollte dies mit der Wohnmobilvermietung vorab klären.

Warnwestenpflicht: Im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb geschlossener Ortschaften muss der Fahrer/die Fahrerin eine reflektierende Warnweste in Signalfarbe tragen, wenn er oder sie das Auto oder Wohnmobil z. B. zum Aufstellen eines Warndreiecks verlässt und sich auf der Fahrbahn aufhält. Gleiches gilt für alle MitfahrerInnen, sobald sie das Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten.

Telefonieren im Fahrzeug: Fahrer oder Fahrerin dürfen nur mit vollständiger Freisprecheinrichtung beim Fahren telefonieren bzw. das Handy nutzen. Verboten ist auch die Nutzung von Tablets oder anderen Geräten, für deren Bedienung man die Hände vom Lenkrad nehmen muss. Bei Verstößen ist außer einer Geldstrafe auch ein sofortiges Fahrverbot möglich. 

Winterreifen: In Italien gibt es keine landesweite Winterreifenpflicht, für bestimmte Regionen aber schon. Selbst als Durchreisender kann man also schnell mit verschiedenen Regelungen zur Winterreifenpflicht in Italien in Kontakt kommen. Darüber hinaus besteht die Winterreifenpflicht in Italien je nach Provinz unterschiedlich lang oder wird je nach Wetterlage per Beschilderung kurzfristig verhängt. Um für das ganze Land sicher gerüstet zu sein, sollte man daher bei Italienreisen im Zeitraum zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April mit Winterbereifung fahren. Spikereifen dürfen allerdings nur zwischen dem 15. November und dem 15. März eingesetzt werden.

Wichtig: Während in weiten Teilen Italiens die Winterreifenpflicht meist nur bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt, herrscht in Südtirol das ganze Jahr über eine so genannte Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet, dass man auch im Sommer Schneeketten mitführen sollte. Für die Brennerautobahn gilt außerdem eine absolute Winterreifenpflicht für den Abschnitt Brenner – Affi und die Stadtgemeinde Bozen. Dieser Streckabschnitt darf vom 15. November bis zum 15. April ausschließlich mit Winterausrüstung befahren werden – egal, ob winterliche Verhältnisse herrschen oder nicht. Gleiches gilt für das Aostatal zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April.

Im Gegenzug darf man in Italien zwischen dem 16. Mai und dem 14. Oktober nur dann mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren, wenn die Pneus einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht. 

Freistehen / Wildcampen in Italien: Das Übernachten ist mit dem Camper außerhalb von Camping- oder Stellplätzen nur in bestimmten Fällen erlaubt. Generell nicht erlaubt ist es in Nationalparks und staatlichen Wäldern - und auch in Norditalien ist es in vielen Gemeinden generell untersagt. Prinzipiell darf man mit Wohnmobil oder Caravan abseits der offiziellen Campingplätze und Wohnmobilstellplätze nur dort übernachten, wo die zuständige Gemeinde dies ausdrücklich erlaubt. Dies gilt sowohl für eine als auch mehrere Nächte. Auf Privatgelände ist zusätzlich natürlich die Erlaubnis des Grundstückeigentümers notwendig.

Kennzeichnungspflicht überstehender Ladung: Jede nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung muss mit einer Warntafel versehen werden - und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Das gilt beispielsweise auch für Heckfahrradträger selbst in eingeklapptem Zustand. Gekennzeichnet wird die Ladung in Italien durch eine rot-weiß-schraffierte Metall-Tafel mit den Mindestmaßen 50 cm x 50 cm. Nimmt die Ladung horizontal die gesamte Fahrzeugbreite ein, sind sogar zwei Warntafeln notwendig. Insgesamt darf die Ladung die Fahrzeugbreite - ohne Außenspiegel gerechnet - maximal um 30 cm pro Seite überragen. Bei Wohnmobilen dürfen überstehende Lasten nicht mehr als 30 % der Wohnmobillänge betragen. 

Hinweis: Seit dem Herbst 2023 sorgt eine Neuregelung für Verwirrung, die zwischenzeitlich wieder aufgehoben wurde. Entsprechend gilt wieder der alte Stand, den es vor September 2023 gab. Die Neuregelung in Bezug auf Warntafeln und erlaubtem Überstand der Ladung wurde unter anderem aufgehoben, da sie nur für in Italien registrierte Fahrzeuge gelten sollte und die ItalienerInnen im Vergleich zu ausländischen UrlauberInnen benachteiligte. Daher ist es aktuell weiterhin kein Problem, mit Heckfahrradträger nach Italien zu fahren, selbst wenn die Fahrräder über die Fahrzeugbreite hinausragen. Eine Warntafel ist aber nach wie vor auch bei Heckträgern mit eigener Beleuchtung notwendig.    

Mit dem Fahrrad unterwegs in Italien: Wer unterwegs zur Abwechslung auf sein Rad umsteigen möchte, wird dabei am Wochenende vielerorts von Italienern begleitet. Oft perfekt gestylt sind sie allein oder in Gruppen mit sportlichen Rennrädern auf Landstraßen unterwegs. Seit 2022 treffen Radsportler aber auf erschwerte Bedingungen: Laut neuer Straßenverkehrsordnung müssen in Italien nun alle Fahrräder - auch Rennräder und Mountainbikes - mit funktionierendem Licht ausgestattet sein, um auf italienischen Straßen fahren zu dürfen. Nicht eindeutig in der neuen Verkehrsordnung definiert ist allerdings, wann das Licht eingeschaltet werden muss und ob auch Anstecklichter akzeptiert werden. Außerdem müssen theoretisch nun auch Rennräder und Mountainbikes mit Reflektoren an den Pedalen ausgestattet sein. Wer außerhalb von geschlossenen Ortschaften in der Dunkelheit oder in Tunneln mit dem Rad unterwegs ist, muss zudem eine Warnweste tragen. Für Kinder bis 14 Jahre gilt in Italien Helmpflicht. Das Alkohollimit auf dem Rad beträgt 0,5 ‰ und das Handy am Ohr ist ebenso wie das Headset auf dem Fahrrad nicht erlaubt. 

Vorfahrt am Berg und im Kreisverkehr: Am Berg haben aufwärts fahrende Fahrzeuge grundsätzlich Vorfahrt, sofern keine Ausweichmöglichkeit zur Verfügung steht. Das gilt allerdings nicht für Linienbusse - diese haben am Berg immer Vorfahrt. Im Kreisverkehr gilt grundsätzlich das Prinzip rechts vor links, so lange die Vorfahrt nicht anderweitig durch Verkehrszeichen geregelt ist. 

Verkehrsbeschränkungen in italienischen Innenstädten: Mittlerweile haben viele italienische Städte und Gemeinden ihre Innenstädte und Ortszentren für den touristischen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt oder erlauben die Zufahrt nur zu bestimmten Zeiten. Diese Fahrverbotszonen nennen sich Zona a traffico limitato (ZTL) und betreffen in vielen Fällen die historischen Stadtzentren (centro storico), die auf diese Weise vom Verkehr weitgehend verschont bleiben sollen. Die Einfahrt in diese Bereiche ist meist nur für Anwohner und Lieferanten erlaubt. Die Überwachung der Zufahrt erfolgt in größeren Städten oft durch Videokameras, die sämtliche Fahrzeuge bei der Einfahrt in die ZTL registrieren. In kleineren Gemeinden wird die Zufahrt durch die örtliche Polizei kontrolliert. Die meisten Städte und Gemeinden informieren auf ihren jeweiligen Webseiten über die geltenden Bestimmungen, die man sich vor dem Besuch ansehen sollte. 

Parken in Ortschaften und Städten: Farbigen Markierungen am Fahrbahnrand informieren darüber, wo in Italien innerorts geparkt werden darf. 
- Weiß = kostenfreies Parken
- Blau = zu bestimmten Zeiten parkscheiben- oder gebührenpflichtige Parkzone. Die Parktickets sind dann am Automaten erhältlich, bei denen oft das Kennzeichen eingegeben werden muss.
- Gelb = reservierte Plätze für Taxis und Busse
- Grün = in manchen Städten Parkverbot an Werktagen zu bestimmten Zeiten
- Schwarz-gelb = absolutes Parkverbot 

Wichtige Adressen und Telefonnummern für Italienurlauber

Europäische Notrufnummer: 112
Über diese zentrale Notrufnummer, die sowohl übers Festnetz als auch mit dem Mobiltelefon ohne Vorwahl kostenlos zu erreichen ist, erhält man Hilfe durch die ortsansässige Polizei, Feuerwehr, einen Notarzt oder Krankenwagen. In der Regel steht über diese Nummer auch ein Dolmetscher zur Verfügung.

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