Letztes Update: 10. Dezember 2024
Inhalt
Einreise nach Frankreich
Tempolimits für Caravan und Wohnmobil in Frankreich
Besondere Regelungen für Wohnmobile und Caravan-Gespanne über 3,5 t oder 7 m Länge
Infos zur Maut in Frankreich
Crit'Air-Vignette: Umweltzonen in Frankreich
Tankstellen - Öffnungszeiten und Zahlungsmittel in Frankreich
Allgemeine Verkehrsregeln in Frankreich
Wichtige Adressen und Telefonnummern für Frankreichurlauber
Einreise nach Frankreich
Einreisebestimmungen für EU-Bürgerinnen und -BürgerFür einen touristischen Aufenthalt bis zu drei Monaten reicht für die Einreise nach Frankreich ein (vorläufiger) Reisepass oder ein (vorläufiger) Personalausweis beziehungsweise ein Kinderreisepass. Die Ausweisdokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate abgelaufen sein, für die Einreise in die französischen Überseegebiete ist ein für den gesamten Aufenthalt gültiges Ausweisdokument notwendig.
Nimmt man Freunde seiner Kinder unter 15 Jahren mit, benötigen sie eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Begleitet nur ein Elternteil sein Kind, sollte man zur Sicherheit die Einverständniserklärung des anderen dabei haben. Zusätzlich empfiehlt sich im Fall des alleinigen Sorgerechts der Nachweis darüber. Frankreich führt bis mindestens 30. April 2025 an seinen Landesgrenzen zu Deutschland, Belgien, Luxemburg, der Schweiz, Italien und Spanien stichprobenartig vermehrte Grenz- und Zollkontrollen durch. Es kann zu Wartezeiten und Verzögerungen an der Grenze kommen.
Einreise von Haustieren nach Frankreich
Mitreisende Hunde und Katzen brauchen einen EU-Heimtierpass u. a. mit tierärztlicher Bestätigung der Tollwutimpfung, die bei Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegen muss. Im Impfpass muss außerdem angegeben sein, wann die nächste Auffrischungsimpfung notwendig ist. Die Tiere müssen eine Identifizierung per Mikrochip haben, falls es vor dem 3.7.2011 noch nicht per Tätowierung gekennzeichnet war. Hunde dürfen bei Einreise nicht jünger als 15 Wochen sein.
Hunde bestimmter Hunderassen dürfen nicht oder nur unter sehr restriktiven Bedingungen nach Frankreich einreisen, dazu zählen z. B. Pitbull (Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbull (Mastiff) und Tosa sowie Hunde, die eine Ähnlichkeit zu diesen Rassen haben. Ausnahmen gibt es nur, wenn das Tier in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenem Stammbuch eingetragen ist. Diese müssen immer einen Maulkorb tragen und von einer volljährigen Person an der Leine gehalten werden; in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentliche Einrichtungen dürfen sie nicht mitgenommen werden. Alle übrigen Hunde sollten in öffentlichen Verkehrsmitteln ebenso einen Maulkorb tragen.
Tempolimits für Caravan und Wohnmobil in Frankreich
Bitte beachten: Bei Niederschlag reduziert sich die maximale Höchstgeschwindigkeit auf Schnellstraßen auf 100 km/h, auf Autobahnen gilt dann ein Tempolimit von 110 km/h. Diese Höchstgeschwindigkeiten gelten auf diesen Straßen unabhängig von der Witterung auch generell für Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als drei Jahre besitzen.
Besondere Regelungen für Wohnmobile und Caravan-Gespanne über 3,5 t oder 7 m Länge
Generell dürfen Wohnmobile und Gespanne nicht breiter als 2,55 m sein. Reisemobile sind ohne Sondergenehmigung bis 12 m Länge erlaubt, Caravan-Gespanne dürfen maximal 18 m lang sein. Wohnmobile über 3,5 t zGG müssen beidseitig und am Heck mit speziellen Aufklebern versehen werden, um vor der Gefahr des toten Winkels (Angles Morts) zu warnen. Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für Gespanne, wenn entweder das Zugfahrzeug oder der Anhänger ein zGG über 3,5 t aufweist. Liegen Zugfahrzeug und Caravan einzeln gerechnet jeweils unter 3,5 t ist die Kennzeichnung nicht verpflichtend.
Fahrzeuge und Anhänger über 3,5 t müssen außerdem am Heck mit den drei Tempolimit-Aufklebern 80, 100 und 110 versehen sein. Der französische Gesetzgeber unterscheidet hier offiziell nicht zwischen in Frankreich oder im Ausland zugelassenen Fahrzeugen.
Wohnmobile oder Caravan-Kombinationen oberhalb 3,5 t oder länger als 7 m müssen außerhalb geschlossener Ortschaften außerdem einen Sicherheitsabstand von mindestens 50 m zu einem vorausfahrenden Fahrzeug derselben Kategorie halten, sofern man mit der gleichen Geschwindigkeit unterwegs ist. Hat eine Straße mehr als zwei Spuren in derselben Richtung, dürfen solche Fahrzeuge darüber hinaus nur die beiden rechts liegenden Spuren benutzen. Bei Schnee und Eis gilt übrigens ein Überholverbot für Fahrzeuge oberhalb 3,5 t oder 7 m Länge.
Generell fallen Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t in Frankreich unter die Vorschriften für Lastkraftwagen, jedoch nicht unter die Vorschriften für den Güterverkehr oder den öffentlichen Verkehr. Das bedeutet, dass Wohnmobile oberhalb 3,5 t nicht von Vorschriften betroffen sind, die eindeutig den Güterverkehr regeln, beispielsweise das Sonntagsfahrverbot, ein Verbot bestimmter Straßen für Lieferwagen oder die Fahrtenschreiberpflicht.
Infos zur Maut in Frankreich
Auf den meisten Autobahnen wird in Frankreich Maut erhoben, Ausnahmen sind lediglich bestimmte Stadtautobahnen sowie manche Teilstrecken und Zubringerstrecken. Die Gebühren berechnen sich nach gefahrener Strecke und Fahrzeugkategorie. Gezahlt werden sie zurzeit noch überwiegend an Mautstationen an Mitarbeiter oder Automaten wahlweise bar, per Kreditkarte oder für bestimmte Fahrzeugkategorien mittels Mauttransponder (Télépéage). Auch einzelne Brücken und Tunnel in Frankreich sind mautpflichtig.
Um die Staus an den Mautstationen zu verringern, will Frankreich in den kommenden Jahren schrittweise die klassischen Mautstationen mit Schranken abschaffen und durch Free-Flow-Systeme (péage en flux libre) ersetzen. Dabei werden Fahrzeuge durch so genannte Mautbrücken erfasst, wie sie beispielsweise in Deutschland für die Lkw-Maut genutzt werden. Bereits auf das Free-Flow-System umgestellt wurden bislang Abschnitte der A4 bei Boulay im Departement Moselle zwischen Saarbrücken und Metz sowie die Autobahn A79 im Departement Allier zwischen Montmarault und Digoin. Im Jahr 2024 wurde die entsprechende Infrastruktur auf der A13 und der A14 zwischen Paris und Caen in der Normandie errichtet. Seit dem 10. Dezember 2024 gibt es hier keine Mautstation mehr. Eine Umstellung auf das Free-Flow-System ist auch für die A69 und die A40 in Planung. Auf Strecken, die als péage en flux libre gekennzeichnet sind, kann man die Maut entweder durch Online-Registrierung des Kennzeichens innerhalb 72 Stunden zahlen oder automatisch mit Hilfe der bereits bekannten Télépéage Mautboxen.
Mittlerweile gibt es verschiedene Anbieter von Mautboxen für Frankreich. Pkw sowie Caravan-Gespanne und Wohnmobile bis 3,5 t und einer maximalen Höhe von drei Metern können beispielsweise den Mauttransponder des Freeontour-Partners Bip & Go nutzen, der auch für Spanien, Italien und Portugal einsetzbar ist. Das Unternehmen Maut1 bietet zusätzlich eine Mautbox für Wohnmobile über 3,5 t und 3 m Höhe, die in Frankreich, Spanien, Italien, Portugal und auch in Österreich funktioniert.
Übersicht der Mautklassen in Frankreich:
Crit'Air-Vignette: Umweltzonen in Frankreich
Immer mehr Städte und Regionen in Frankreich haben in den vergangenen Jahren Umweltzonen eingerichtet oder planen, dies zu tun. Dazu zählen beispielsweise die Städte Paris, Straßburg, Lyon, Toulouse, Marseille, Nizza, Reims und Rouen, die ganzjährig eine Umweltzone darstellen. Andere Städte wie Grenoble, Lille, Annecy, Avignon und Rennes gelten abhängig von der jeweiligen Feinstaubbelastung als Umweltzone.
Ab dem 1. Januar 2025 werden alle Städte und Ballungsräume mit mehr als 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zu festen Umweltzonen. Dazu zählen beispielsweise die Städte Amiens, Angers, Annecy, Annemasse, Avignon, Bayonne, Béthune, Bordeaux, Brest, Caen, Chambéry, Dijon, Douai-Lens, Dunkerque, Le Havre, Le Mans, Lille, Limoges, Metz, Mulhouse, Nancy, Nantes, Nîmes, Orléans, Pau, Perpignan, Rennes, Toulon, Tours und Valenciennes.
Ähnlich wie in Deutschland ist hier das Fahren mit einem Kraftfahrzeug nur dann erlaubt, wenn das Fahrzeug mit einer Umweltplakette, der so genannten Crit'Air-Vignette, gekennzeichnet ist. Dies gilt auch für ausländische Fahrzeuge - die deutsche Umweltplakette wird nicht anerkannt. Wer wissen möchte, welche Art Umweltzone an seinem Reiseziel vorliegt, kann dies hier überprüfen.
Fahrzeughalter können die Crit'Air-Vignette online über das französische Umweltministerium für 4,76 Euro (Stand: 09. Dezember 2024) bestellen - der Versand ist im Preis inbegriffen. Die Lieferzeit für die zeitlich unbegrenzt gültige Plakette beträgt bis zu 14 Tage. Sollte die Vignette vor der Abreise noch nicht eingetroffen sein, sollte man den Ausdruck der Bestellbestätigung bzw. die Rechnung und eine Kopie der Plakette als Beweis für den Kauf mit auf Reisen nehmen.
Tankstellen - Öffnungszeiten und Zahlungsmittel in Frankreich
Tankstellen an den Autobahnen sind durchgehend geöffnet. Bezahlt werden kann bar, per Kredit- oder EC-/Bankkarte. An vielen anderen Tankstellen bekommt man außerhalb der Öffnungszeiten Kraftstoff an Tankautomaten. Achtung: An einigen SB-Automaten werden die in Deutschland ausgegebenen Kreditkarten nicht akzeptiert, weil die meisten Tankautomaten in Frankreich das Authentifizierungsverfahren mittels Online-PIN nicht unterstützen. Daher werden nur Karten akzeptiert, deren PIN auf dem Chip gespeichert ist.
Allgemeine Verkehrsregeln in Frankreich
Führerschein und Fahrzeugschein für den Frankreichurlaub: Für das Fahren mit Pkw, Wohnmobil oder Caravan-Gespann benötigt man in Frankreich seinen EU-Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher der Fahrzeugschein) des Fahrzeugs. Als Versicherungsnachweis ist das nationale Kfz-Kennzeichen ausreichend. Das Nationalitätskennzeichen muss entweder am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Kennzeichnungspflicht Fahranfänger: Wer seinen Führerschein noch keine drei Jahre besitzt, muss sein Fahrzeug mittels eines Aufklebers für Fahranfänger kennzeichnen. Der Aufkleber weist ein rotes A in einem weißen Kreis auf.
Promillegrenze in Frankreich: Generell gelten 0,5 ‰ als Grenze für das Führen eines Fahrzeugs. Für ausländische Fahranfänger und Fahranfängerinnen gilt in den ersten drei Jahren des Führerscheinbesitzes 0,2 ‰. Generell gehört in Frankreich ein Alkoholtestset ins Fahrzeug, es kann in Apotheken oder an Autobahnraststätten erworben werden. Ausländische Fahrzeuge werden bei fehlendem Testset in der Regel jedoch nicht mehr mit einem Bußgeld belegt.
Lichtpflicht: In Frankreich ist es nicht verpflichtend, tagsüber mit Licht zu fahren - es wird aber empfohlen. Akzeptiert werden sowohl Taglicht als auch Abblendlicht.
Kindersitze im Fahrzeug: Kinder unter zehn Jahren dürfen nur dann auf dem Vordersitz entgegen der Fahrtrichtung in einem Kindersitz sitzen, wenn das Fahrzeug keine Rücksitze hat oder bereits sämtliche Plätze auf den Rücksitzen mit Kindern unter zehn Jahren belegt sind. Der Airbag muss auf ihrer Seite deaktiviert sein. Generell dürfen Kinder unter zehn Jahren nur in einem Kindersitz mitfahren, der ihrem Gewicht und ihrer Größe entspricht.
Warnwesten in Frankreich: Prinzipiell gehört mindestens eine Warnweste für die fahrende Person ins Fahrzeug. Im Fall einer Panne oder eines Unfalls außerhalb von Ortschaften müssen aber sämtliche Insassen das Fahrzeug verlassen und eine Warnweste tragen. Daher empfiehlt es sich, eine entsprechende Anzahl an Warnwesten mitzuführen. Übrigens: Auch Fahrradfahrer müssen außerhalb geschlossener Ortschaften nachts oder bei schlechter Sicht eine Warnweste tragen.
Kennzeichnung von überstehender Ladung: Ladung darf nie nach vorne überstehen. Nach hinten sind maximal drei Meter über die Fahrzeugkante ohne Bodenberührung zulässig. Bei einer herausragenden Länge von mehr als einem Meter braucht man eine rückstrahlende Vorrichtung und nachts zusätzlich ein rotes Licht.
Freistehen / Wildcampen in Frankreich: Entgegen weitläufiger Meinung ist es in Frankreich nicht erlaubt, ohne Genehmigung an Straßen, auf Parkplätzen oder auf Privatgelände mit dem Camper zu übernachten. Dies gilt sowohl für eine als auch mehrere Nächte. Auf Privatgelände ist zusätzlich natürlich die Erlaubnis des Grundstückeigentümers notwendig. In manchen Regionen, beispielsweise auf Korsika, wird das Wildcampen mittlerweile mit hohen Bußgeldern belegt. Im Gegenzug bietet Frankreich aber eine sehr gute Infrastruktur an Campingplätzen sowie größeren und kleineren Wohnmobilstellplätzen.
Telefonieren während der Fahrt: Wer am Steuer eines Fahrzeugs sitzt, darf in Frankreich während der Fahrt nur mit Freisprecheinrichtung mit externen Lautsprechern telefonieren. Kopfhörer, Ohrstöpsel, Headsets und sonstige Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
Winterreifen in Frankreich: In Frankreich gibt es keine landesweite allgemeine Winterreifenpflicht, sie kann jedoch je nach Witterung kurzfristig für einzelne Strecken und Regionen per Verkehrszeichen angeordnet werden. Die Mindestprofiltiefe beträgt dann 3,5 mm. Gleiches gilt für die Benutzung von Schneeketten, die auf die Räder der Antriebsachse montiert werden müssen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h. In den Bergregionen der Alpen, Pyrenäen und Vogesen, des Jura- und Zentralmassivs sowie in den Bergen von Korsika gilt eine allgemeine Winterreifenpflicht jeweils vom 1. November bis zum 31. März des Folgejahres.
Parken in Ortschaften und Städten: Offizielle Parkflächen sind in der Regel in französischen Ortschaften blau markiert. Je nach Beschilderung ist eine Parkscheibe oder ein Ticket erforderlich. Eine unterbrochene gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet Parkverbot, eine durchgezogene gelbe Linie steht für ein Halte- und Parkverbot. In Tunnels, Unterführungen und unter Brücken darf weder gehalten noch geparkt werden. Bei der Nichtbeachtung von Parkverboten wird ein Bußgeld verhängt, eine Parkklemme angebracht oder abgeschleppt.
Fahrradfahren in Frankreich: Wenig verwunderlich hat die Heimat der Tour de France ein Herz für Fahrradfahrer und bietet eine sehr gute Infrastruktur an Fernradwegen und touristischen Radwegen. Aber auch in Frankreich müssen sich Fahrradfahrer an ein paar Regeln halten. Weitgehend kann man sich hierbei an den Regeln in Deutschland orientieren. Wichtig zu wissen ist aber, dass für Kinder bis zwölf Jahre Helmpflicht besteht - auch wenn sie nur auf dem Kindersitz mitfahren. Jugendliche ab 14 Jahre dürfen außerdem nicht mehr als Beifahrer auf dem Rad mitfahren. Bei Nacht und schlechter Sicht müssen Radler außerhalb von geschlossenen Ortschaften außerdem eine Warnweste tragen. Darüber hinaus sind beim Fahrradfahren das Handy am Ohr oder auch Kopfhörer tabu.
Wichtige Adressen und Telefonnummern für Frankreichurlauber
Europäische Notrufnummer: 112
Über diese zentrale Notrufnummer, die sowohl übers Festnetz als auch mit dem Mobiltelefon ohne Vorwahl kostenlos zu erreichen ist, erhält man Hilfe durch die ortsansässige Polizei, Feuerwehr, einen Notarzt oder Krankenwagen.