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Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Frankreich
Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Frankreich
Rund ums Reisen

Auf einen Blick: Mit Wohnwagen und Wohnmobil in Frankreich

Wissenswertes, Verkehrsregeln und Besonderheiten für Camper in Frankreich
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FREEONTOUR

Autor: Freeontour, Titelbild: Pixabay

Letztes Update: 23. November 2023 

Einreise nach Frankreich

Einreisebestimmungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu drei Monaten reicht für die Einreise nach Frankreich ein (vorläufiger) Reisepass oder ein (vorläufiger) Personalausweis beziehungsweise ein Kinderreisepass. Die Ausweisdokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate abgelaufen sein, für die Einreise in die französischen Überseegebiete ist ein für den gesamten Aufenthalt gültiges Ausweisdokument notwendig. Nimmt man Freunde seiner Kinder unter 15 Jahren mit, benötigen sie eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Begleitet nur ein Elternteil sein Kind, sollte man zur Sicherheit die Einverständniserklärung des anderen dabei haben. Zusätzlich empfiehlt sich im Fall des alleinigen Sorgerechts der Nachweis darüber. Generell kann es stichprobenartig zu Grenzkontrollen kommen. Im Jahr 2024 werden die Grenzkontrollen aufgrund der Olympischen Spiele und der Paralympischen Spiele zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober verstärkt durchgeführt.

Einreise von Haustieren nach Frankreich

Mitreisende Hunde und Katzen brauchen einen EU-Heimtierpass u. a. mit tierärztlicher Bestätigung der Tollwutimpfung, die bei Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegen muss. Im Impfpass muss außerdem angegeben sein, wann die nächste Auffrischungsimpfung notwendig ist. Die Tiere müssen eine Identifizierung per Mikrochip haben, falls es vor dem 3.7.2011 noch nicht per Tätowierung gekennzeichnet war. Hunde dürfen bei Einreise nicht jünger als 15 Wochen sein. Tiere bestimmter Hunderassen dürfen nicht oder nur unter sehr restriktiven Bedingungen nach Frankreich einreisen, dazu zählen z. B. Pitbull (Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbull (Mastiff) und Tosa sowie Hunde, die eine Ähnlichkeit zu diesen Rassen haben. Ausnahmen gibt es nur, wenn das Tier in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenem Stammbuch eingetragen ist. Diese müssen immer einen Maulkorb tragen und von einer volljährigen Person an der Leine gehalten werden; in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentliche Einrichtungen dürfen sie nicht mitgenommen werden. Alle übrigen Hunde sollten in öffentlichen Verkehrsmitteln ebenso einen Maulkorb tragen.  

Tempolimits für Caravan und Wohnmobil in Frankreich

Bitte beachten: Bei Niederschlag reduziert sich die maximale Höchstgeschwindigkeit auf Schnellstraßen auf 100 km/h, auf Autobahnen gilt dann ein Tempolimit von 110 km/h. Diese Höchstgeschwindigkeiten gelten auf diesen Straßen unabhängig von der Witterung auch generell für Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als drei Jahre besitzen. 

Besondere Regelungen für Wohnmobile und Caravan-Gespanne

Generell dürfen Wohnmobile und Gespanne nicht breiter als 2,55 m sein. Reisemobile sind ohne Sondergenehmigung bis 12 m Länge erlaubt, Caravan-Gespanne dürfen maximal 18 m lang sein. Wohnmobile über 3,5 t zGG müssen beidseitig und am Heck mit speziellen Aufklebern versehen werden, um vor der Gefahr des toten Winkels zu warnen. Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für Gespanne, wenn entweder das Zugfahrzeug oder der Anhänger ein zGG über 3,5 t aufweist. Liegen Zugfahrzeug und Caravan einzeln gerechnet jeweils unter 3,5 t ist die Kennzeichnung nicht verpflichtend.  

Infos zur Maut in Frankreich 

Auf den meisten Autobahnen wird in Frankreich Maut erhoben, Ausnahmen sind lediglich bestimmte Stadtautobahnen sowie manche Teilstrecken und Zubringerstrecken. Die Gebühren berechnen sich nach gefahrener Strecke und Fahrzeugkategorie. Gezahlt werden sie zurzeit noch überwiegend an Mautstationen an Mitarbeiter oder Automaten wahlweise bar, per Kreditkarte oder für bestimmte Fahrzeugkategorien mittels Mauttransponder (Télépéage). Auch einzelne Brücken und Tunnel in Frankreich sind mautpflichtig. 

Um die Staus an den Mautstationen zu verringern, will Frankreich in den kommenden Jahren schrittweise die klassischen Mautstationen mit Schranken abschaffen und durch Free-Flow-Systeme (péage en flux libre) ersetzen. Dabei werden Fahrzeuge durch so genannte Mautbrücken erfasst, wie sie beispielsweise in Deutschland für die Lkw-Maut genutzt werden. Aktuell sind nur wenige Strecken zu Testzwecken auf das Free-Flow-System umgestellt. Dazu gehören eine einzelne Mautbrücke auf der A4 bei Boulay im Departement Moselle sowie die Autobahn A79 im Departement Allier. Im Jahr 2024 soll die entsprechende Infrastruktur auf der A13 und der A14 zwischen Paris und Caen in der Normandie errichtet werden, in Betrieb geht sie dann voraussichtlich 2025. Eine Umstellung auf das Free-Flow-System ist auch für die A69 und die A40 in Planung. Auf Strecken, die als péage en flux libre gekennzeichnet sind, kann man die Maut entweder durch Online-Registrierung des Kennzeichens zahlen oder mit Hilfe der bereits bekannten Télépéage Mautboxen. 

Mittlerweile gibt es verschiedene Anbieter von Mautboxen für Frankreich. Pkw sowie Caravan-Gespanne und Wohnmobile bis 3,5 t und einer maximalen Höhe von drei Metern können beispielsweise den Mauttransponder des Freeontour-Partners Bip & Go nutzen, der auch für Spanien, Italien und Portugal einsetzbar ist. Das Unternehmen Maut1 bietet zusätzlich eine Mautbox für Wohnmobile über 3,5 t und 3 m Höhe, die in Frankreich, Spanien, Italien, Portugal und auch in Österreich funktioniert. 

Übersicht der Mautklassen in Frankreich: 

Crit'Air-Vignette: Umweltzonen in Frankreich 

Immer mehr Städte und Regionen in Frankreich haben in den vergangenen Jahren Umweltzonen eingerichtet oder planen, dies zu tun. Dazu zählen beispielsweise die Städte Paris, Straßburg, Lyon, Toulouse, Marseille, Nizza, Reims und Rouen, die ganzjährig eine Umweltzone darstellen. Andere Städte wie Grenoble, Lille, Annecy, Avignon und Rennes gelten abhängig von der jeweiligen Feinstaubbelastung als Umweltzone. Zum Januar 2025 sollen einige weitere Städte zu permanenten Umweltzonen werden. Ähnlich wie in Deutschland ist hier das Fahren mit einem Kraftfahrzeug nur dann erlaubt, wenn das Fahrzeug mit einer Umweltplakette, der so genannten Crit'Air-Vignette, gekennzeichnet ist. Dies gilt auch für ausländische Fahrzeuge - die deutsche Umweltplakette wird nicht anerkannt. Wer wissen möchte, welche Art Umweltzone an seinem Reiseziel vorliegt, kann dies hier überprüfen

Fahrzeughalter können die Crit'Air-Vignette online über das französische Umweltministerium für 4,61 Euro (Stand: 23. November 2023) bestellen - der Versand ist im Preis inbegriffen. Die Lieferzeit für die zeitlich unbegrenzt gültige Plakette beträgt bis zu 14 Tage. Sollte die Vignette vor der Abreise noch nicht eingetroffen sein, sollte man den Ausdruck der Bestellbestätigung bzw. die Rechnung und eine Kopie der Plakette als Beweis für den Kauf mit auf Reisen nehmen. 

Tankstellen - Öffnungszeiten und Zahlungsmittel in Frankreich

Tankstellen an den Autobahnen sind durchgehend geöffnet. Bezahlt werden kann bar, per Kredit- oder EC-/Bankkarte. An vielen anderen Tankstellen bekommt man außerhalb der Öffnungszeiten Kraftstoff an Tankautomaten. Achtung: An einigen SB-Automaten werden die in Deutschland ausgegebenen Kreditkarten nicht akzeptiert, weil die meisten Tankautomaten in Frankreich das Authentifizierungsverfahren mittels Online-PIN nicht unterstützen. Daher werden nur Karten akzeptiert, deren PIN auf dem Chip gespeichert ist.

Allgemeine Verkehrsregeln in Frankreich

Führerschein und Fahrzeugschein für den Frankreichurlaub: Für das Fahren mit Pkw, Wohnmobil oder Caravan-Gespann benötigt man in Frankreich seinen EU-Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher der Fahrzeugschein) des Fahrzeugs. Als Versicherungsnachweis ist das nationale Kfz-Kennzeichen ausreichend. Das Nationalitätskennzeichen muss entweder am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.

Kennzeichnungspflicht Fahranfänger: Wer seinen Führerschein noch keine drei Jahre besitzt, muss sein Fahrzeug mittels eines Aufklebers für Fahranfänger kennzeichnen. Der Aufkleber weist ein rotes A in einem weißen Kreis auf.  

Promillegrenze in Frankreich: Generell gelten 0,5 ‰ als Grenze für das Führen eines Fahrzeugs. Für ausländische Fahranfänger und Fahranfängerinnen gilt in den ersten drei Jahren des Führerscheinbesitzes 0,2 ‰. Generell gehört in Frankreich ein Alkoholtestset ins Fahrzeug, es kann in Apotheken oder an Autobahnraststätten erworben werden. Ausländische Fahrzeuge werden bei fehlendem Testset in der Regel jedoch nicht mehr mit einem Bußgeld belegt. 

Lichtpflicht: In Frankreich ist es nicht verpflichtend, tagsüber mit Licht zu fahren - es wird aber empfohlen. Akzeptiert werden sowohl Taglicht als auch Abblendlicht. 

Kindersitze im Fahrzeug: Kinder unter 10 Jahren dürfen nur dann auf dem Vordersitz entgegen der Fahrtrichtung in einem Kindersitz sitzen, wenn das Fahrzeuge keine Rücksitze hat oder bereits sämtliche Plätze auf den Rücksitzen mit Kindern unter zehn Jahren belegt sind. Der Airbag muss auf ihrer Seite deaktiviert sein. Generell dürfen Kinder unter zehn Jahren nur in einem Kindersitz mitfahren, der ihrem Gewicht und ihrer Größe entspricht.

Warnwesten in Frankreich: Prinzipiell gehört mindestens eine Warnweste für die fahrende Person ins Fahrzeug. Im Fall einer Panne oder eines Unfalls außerhalb von Ortschaften müssen aber sämtliche Insassen das Fahrzeug verlassen und eine Warnweste tragen. Daher empfiehlt es sich, eine entsprechende Anzahl an Warnwesten mitzuführen. Übrigens: Auch Fahrradfahrer müssen außerhalb geschlossener Ortschaften nachts oder bei schlechter Sicht eine Warnweste tragen.  

Kennzeichnung von überstehender Ladung: Ladung darf nie nach vorne überstehen. Nach hinten sind maximal drei Meter über die Fahrzeugkante ohne Bodenberührung zulässig. Bei einer herausragenden Länge von mehr als einem Meter braucht man eine rückstrahlende Vorrichtung und nachts zusätzlich ein rotes Licht.

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Freistehen / Wildcampen in Frankreich: Entgegen weitläufiger Meinung ist es in Frankreich nicht erlaubt, ohne Genehmigung an Straßen, auf Parkplätzen oder auf Privatgelände mit dem Camper zu übernachten. Dies gilt sowohl für eine als auch mehrere Nächte. Auf Privatgelände ist zusätzlich natürlich die Erlaubnis des Grundstückeigentümers notwendig. In manchen Regionen, beispielsweise auf Korsika, wird das Wildcampen mittlerweile mit hohen Bußgeldern belegt. Im Gegenzug bietet Frankreich aber eine sehr gute Infrastruktur an Campingplätzen sowie größeren und kleineren Wohnmobilstellplätzen.

Telefonieren während der Fahrt: Wer am Steuer eines Fahrzeugs sitzt, darf in Frankreich während der Fahrt nur mit Freisprecheinrichtung mit externen Lautsprechern telefonieren. Kopfhörer, Ohrstöpsel, Headsets und sonstige Hilfsmittel sind nicht erlaubt.

Winterreifen in Frankreich: In Frankreich gibt es keine landesweite allgemeine Winterreifenpflicht, sie kann jedoch je nach Witterung kurzfristig für einzelne Strecken und Regionen per Verkehrszeichen angeordnet werden. Die Mindestprofiltiefe beträgt dann 3,5 mm. Gleiches gilt für die Benutzung von Schneeketten, die auf die Räder der Antriebsachse montiert werden müssen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h. In den Bergregionen der Alpen, Pyrenäen und Vogesen, des Jura- und Zentralmassivs sowie in den Bergen von Korsika gilt seit Ende 2021 eine allgemeine Winterreifenpflicht jeweils vom 1. November bis zum 31. März des Folgejahres.  

Parken in Ortschaften und Städten: Offizielle Parkflächen sind in der Regel in französischen Ortschaften blau markiert. Je nach Beschilderung ist eine Parkscheibe oder ein Ticket erforderlich. Eine unterbrochene gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet Parkverbot, eine durchgezogene gelbe Linie steht für ein Halte- und Parkverbot. In Tunnels, Unterführungen und unter Brücken darf weder gehalten noch geparkt werden. Bei der Nichtbeachtung von Parkverboten wird ein Bußgeld verhängt, eine Parkklemme angebracht oder abgeschleppt.

Fahrradfahren in Frankreich: Wenig verwunderlich hat die Heimat der Tour de France ein Herz für Fahrradfahrer und bietet eine sehr gute Infrastruktur an Fernradwegen und touristischen Radwegen. Aber auch in Frankreich müssen sich Fahrradfahrer an ein paar Regeln halten. Weitgehend kann man sich hierbei an den Regeln in Deutschland orientieren. Wichtig zu wissen ist aber, dass für Kinder bis zwölf Jahre Helmpflicht besteht - auch wenn sie nur auf dem Kindersitz mitfahren. Jugendliche ab 14 Jahre dürfen außerdem nicht mehr als Beifahrer auf dem Rad mitfahren. Bei Nacht und schlechter Sicht müssen Radler außerhalb von geschlossenen Ortschaften außerdem eine Warnweste tragen. Darüber hinaus sind beim Fahrradfahren das Handy am Ohr oder auch Kopfhörer tabu. 

Wichtige Adressen und Telefonnummern für Frankreichurlauber

Europäische Notrufnummer: 112
Über diese zentrale Notrufnummer, die sowohl übers Festnetz als auch mit dem Mobiltelefon ohne Vorwahl kostenlos zu erreichen ist, erhält man Hilfe durch die ortsansässige Polizei, Feuerwehr, einen Notarzt oder Krankenwagen.

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