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Das Jedermannsrecht in Nordeuropa
Das Jedermannsrecht in Nordeuropa
Rund ums Reisen

Das Jedermannsrecht in Nordeuropa

Infos für Camper zum Jedermannsrecht in Schweden, Norwegen und Finnland - was erlaubt das Jedermannsrecht in den einzelnen Ländern und die häufigsten Irrtümer.
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Autor: Freeontour / Claudia Rothkamp, Titelbild: Bürstner

Viele Wohnmobilisten beziehen sich auf das Jedermannsrecht, wenn es um das Wildcampen in Schweden, Norwegen und Finnland geht. Ein häufiger Irrtum, der nicht nur teuer werden kann, sondern auch verstärkt den Unmut der lokalen Bevölkerung hervorruft. Freeontour erklärt, was es mit dem Jedermannsrecht auf sich hat und welche Camper tatsächlich wildcampen oder freistehen dürfen. 

Was ist überhaupt das Jedermannsrecht?

Das Jedermannsrecht in Schweden, Norwegen und Finnland hat eine Jahrhunderte alte Tradition und ist in allen drei Ländern fester Bestandteil des kulturellen Erbes, das man sozusagen schon als Kleinkind vermittelt bekommt. Entsprechend war das Jedermannsrecht in den nordischen Ländern lange Zeit auch ein ungeschriebenes Gesetz, das erst im Lauf des 20. Jahrhunderts tatsächlich in der jeweiligen Gesetzgebung schriftlich festgehalten wurde - mit Rechten und auch mit Pflichten. Im Prinzip besagt das Jedermannsrecht, dass sich jede Person zu Fuß und auf Skiern frei in der Natur bewegen und aufhalten darf, so lange man Flora und Fauna dabei nicht schadet und keinen Müll hinterlässt. Auch Beeren pflücken oder Pilze sammeln ist meist mit Einschränkungen erlaubt. Und für Camper am wichtigsten: Das Übernachten in der Natur ist weitgehend erlaubt - allerdings primär nur mit Zelt oder Hängematte. Denn gerade in Sachen Wildcampen oder Freistehen unterscheiden sich die Bestimmungen für das Jedermannsrecht in Schweden, Norwegen und Finnland in manchen Details. Die Unterschiede werden im Folgenden im Bereich der einzelnen Länder erklärt. Übrigens: In Dänemark gibt es das Jedermannsrecht nicht

Jedermannsrecht Schweden: ausdrücklich nicht für Wohnmobile

Das Jedermannsrecht in Schweden (allemansrätten) steht unter dem Motto Nicht stören - nicht zerstören. Es ist erst seit 1994 offiziell im schwedischen Gesetz verankert und soll vor allem sicherstellen, dass alle schwedischen EinwohnerInnen und auch Schweden-BesucherInnen die schwedische Natur frei betreten und genießen können. Der Fokus liegt dabei auf Wanderungen zu Fuß oder Ausflügen mit dem Fahrrad, wobei auch unter bestimmten Voraussetzungen Reitausflüge und auch Bootstouren eingeschlossen sind. Ausdrücklich ausgeschlossen vom Jedermannsrecht sind in Schweden motorisierte Fahrzeuge aller Art - und das betrifft Wohnmobile und Pkw ebenso wie Quads, Motorboote und teils sogar E-Bikes. Das bedeutet nicht, dass man sich mit diesen Fahrzeugen gar nicht in die schwedische Natur begeben darf. Es bedeutet aber, dass die Nutzung dieser Fahrzeuge von den Grundstückbesitzern oder Kommunen durch Verbotsschilder etc. eingeschränkt werden darf und man sich als Nutzer nicht auf das Jedermannsrecht berufen kann. 

Regeln zum Wildcampen und Freistehen in Schweden

Für die Übernachtung in der Natur bedeutet das: Das Jedermannsrecht in Schweden erlaubt das Übernachten ausdrücklich nur für Camper mit Zelt oder ganz ohne Überdachung für ein bis zwei Nächte an einem Ort, wobei auch hierbei ein paar Regeln zu beachten sind. Generell sollte man sein Zelt nicht in der Nähe von Wohn- oder Ferienhäusern, landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen oder geschützten Naturschutzgebieten aufschlagen. Ein Mindestabstand ist in Schweden nicht festgelegt, aber zum guten Ton gehört es, außer Sichtweite von Häusern zu zelten. Denn wenn man selber das Haus sehen kann, können einen die Bewohner auch sehen und sich dadurch gestört fühlen. Wer länger als zwei Nächte bleiben möchte, benötigt die Erlaubnis des Grundstücksbesitzers. In Naturreservaten und Naturschutzgebieten kann es für das Campen zusätzliche Einschränkungen oder Verbote geben. 

Wer mit Wohnmobil, Campervan oder Wohnwagen-Gespann in Schweden unterwegs ist und einen schönen Platz für die Übernachtung sucht, fällt hingegen nicht unter das Jedermannsrecht, sondern unter das Gesetz zum Fahren im Gelände (Terrängkörningslagen). Dieses Gesetz  verbietet das Fahren motorbetriebener Fahrzeuge abseits befestigter Straßen (Offroad) und damit auch das Parken und Übernachten jenseits dieser Straßen auf Wiesen, am Strand oder im Wald. Erlaubt ist es aber, Parkplätze oder Rastplätze im Anschluss an eine Straße für die Übernachtung zu nutzen, sofern dies per Beschilderung nicht ausdrücklich verboten ist. Werktags darf man auf solchen Plätzen in der Regel maximal 24 Stunden stehen, an Wochenenden und Feiertagen meist bis zum nächsten Werktag. Im Prinzip darf man auch auf einer Fläche neben einer Straße freistehen, so lange dieses nicht ausdrücklich verboten ist, als Gelände klassifiziert ist, man den Boden nicht beschädigt und niemanden behindert. Die genaue Abgrenzung kann bisweilen aber etwas schwierig sein, so dass man hierfür im Zweifelsfall die Erlaubnis des Grundstückeigentümers einholen sollte, falls möglich. Weitere Bestimmungen für Wohnwagen und Wohnmobile in Schweden sind hier zu finden

Jedermannsrecht Norwegen: Freistehen mit Einschränkungen erlaubt

Die Rechte und Pflichten für das Jedermannsrecht in Norwegen (Allemannsretten) sind seit 1957 im Gesetz über den Aufenthalt in der Natur schriftlich verankert. Die Grundregeln sind - wie in Schweden auch - einfach: Wer sich in der norwegischen Natur aufhält, soll sich rücksichtsvoll und umsichtig verhalten, der Natur und der Umgebung keinen Schaden zufügen und die Landschaft so hinterlassen, wie man sie gerne selbst vorfinden möchte. Dabei unterscheidet das Jedermannsrecht in Norwegen zwischen bewirtschaftetem Land (innmark) und der freien Natur (utmark). Zur innmark, wo das Jedermannsrecht nicht gilt, zählen beispielsweise Hofplätze, Hausgrundstücke, Gärten, Gewerbeflächen, Äcker und ähnliche Flächen, zur utmark gehören die meisten Wälder, Berge, Moore und Ufer - und auf diese bezieht sich das Jedermannsrecht. Es erlaubt, dass man sich in der utmark zu Fuß und auf Skiern frei bewegen, rasten und übernachten darf und man darf auf Pfaden und Wegen reiten und Fahrrad fahren. Auch das Baden, Paddeln, Rudern und Segeln ist erlaubt - ebenso wie Beeren, Pilze und Blumen für den privaten Gebrauch pflücken und sammeln, sofern es sich nicht um geschützte Arten handelt. Auch Salzwasserfische kann man kostenfrei angeln, fürs Süßwasserangeln benötigt man hingegen eine Angelkarte. Ausnahme: In den nördlichen Regionen Nordland, Troms und Finnmark dürfen Moltebeeren nur gepflückt werden, wenn man sie direkt vor Ort isst. Das Sammeln größerer Mengen ist nicht erlaubt. 

Regeln zum Wildcampen und Freistehen in Norwegen 

Auch in Norwegen bezieht sich das Jedermannsrecht vor allem auf Menschen, die sich ohne Motor oder ähnliches in der Natur aufhalten und bewegen. Entsprechend erlaubt das Jedermannrecht Norwegen, dass man mit dem Zelt oder der Hängematte bis zu zwei Nächte in der freien Natur im Flachland am gleichen Ort übernachten darf. Im Hochgebirge und weit entfernt von bewohnten Gebieten darf man auch länger als zwei Nächte zelten. Dabei gilt eine Abstandsregel zu bewohnten Häusern oder Hütten von mindestens 150 Metern, sofern es vor Ort keine anders lautenden Vorgaben gibt. Auf landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen (innmark) darf man nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers zelten und junger Wald darf generell nicht beschädigt werden. Lagerfeuer dürfen zwischen dem 15. April und dem 15. September nur dann in der freien Natur entzündet werden, wenn eindeutig keine Brandgefahr besteht. In manchen Erholungsgebieten und Naturschutzgebieten kann das Zelten aber verboten oder nur an speziell dafür vorgesehenen Stellen erlaubt sein. 

Ähnliche Regeln gelten in Norwegen für das Freistehen mit Wohnmobil oder Caravan-Gespann - allerdings mit ein paar wichtigen Einschränkungen: Auch in Norwegen darf man mit einem motorbetriebenen Fahrzeug nicht abseits der Straßen durch die freie Natur (utmark) fahren. Man darf aber bis zu zwei Nächte an einer öffentlichen oder privaten Straße freistehen, sofern man die Natur nicht schädigt, mindestens 150 Meter Abstand zum nächsten Wohnhaus hält, keinerlei Müll hinterlässt und das Freistehen oder die Durchfahrt nicht ausdrücklich durch die Gemeinde oder den Grundstücksbesitzer untersagt ist. Letzteres kommt seit einigen Jahren immer häufiger vor. In Norwegen hat die Unterscheidung zwischen Wildcampen und Freistehen beziehungsweise Freicamping übrigens eine rechtliche Bedeutung: Unter Wildcamping versteht man hier das illegale Campen in der freien Natur außerhalb der gesetzlichen Regelungen, Freicamping ist die legale Form des Freistehens nach oben erläuterten Regeln. Illegal ist es übrigens auch, jegliche Form von Müll oder Abwasser außerhalb der dafür vorgesehenen Entsorgungsstellen zu entsorgen. Weitere Regelungen für Wohnmobile und Caravan-Gespanne in Norwegen gibt es hier

Jedermannsrecht Finnland: Offroad nur mit Erlaubnis des Grundstückeigentümers

Das Jedermannsrecht in Finnland ist im Prinzip eine Mischung aus dem Jedermannsrecht in Norwegen und Schweden. Auch hier geht es in erster Linie darum, den freien Zugang zur Natur für Wanderer, Fahrradfahrer, Skilangläufer, Reiter etc. zu sichern, ohne dass die Natur davon Schaden nimmt. Auch das Beeren pflücken und Pilze sammeln für den privaten Gebrauch ist erlaubt. Dabei gilt das Jedermannsrecht auch in Finnland nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder in privaten Gärten und ähnlichen Grundstücken. Im Unterschied zu Norwegen ist es in Finnland generell nicht erlaubt, außerhalb offizieller Feuerstellen ein Lagerfeuer in der Natur zu entfachen. Campingkocher sind aber kein Problem. Außerdem ist das Fischen mit einer einfachen Angelrute in den meisten Gewässern kostenfrei zugelassen. 

Regeln zum Wildcampen und Freistehen in Finnland 

Anders als in Schweden und Norwegen schließt das Jedermannsrecht in Finnland motorisierte Fahrzeuge nicht kategorisch aus, aber auch hier gibt es Einschränkungen. Prinzipiell erlaubt das Jedermannsrecht die Übernachtung in Zelt, Wohnmobil oder auch im Boot, so lange die Natur dadurch nicht geschädigt oder der Grundstücksbesitzer gestört wird. Die Regelung spricht hier von vorübergehendem Campen ohne einen festen Zeitraum zu definieren. Im Allgemeinen sollte man also von ein bis maximal zwei Übernachtungen ausgehen und für längere Aufenthalte die Erlaubnis des Grundstückeigentümers einholen. Eine solche Erlaubnis ist auch immer dann erforderlich, wenn man mit einem motorisierten Fahrzeug - also auch mit Wohnmobil oder Campervan - offroad Freistehen möchte. Anders als in Norwegen und Schweden ist das nicht komplett verboten, erfordert aber eine explizite Erlaubnis. Darüber hinaus darf man mit dem Womo aber im Anschluss an und neben öffentlichen und privaten Straßen sowie auf Parkplätzen freistehen, sofern dadurch niemand geschädigt oder gestört wird. Und natürlich gilt auch in Finnland: Niemals Müll hinterlassen und Abwasser ausschließlich an dafür vorgesehenen Stationen entsorgen. Weitere Infos zu Verkehrsregeln und Tempolimits für Wohnmobil und Wohnwagen in Finnland gibt es hier:  

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