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Tipps zur Wohnwagen- und Wohnmobil-Versicherung
Tipps zur Wohnwagen- und Wohnmobil-Versicherung
Rund ums Fahrzeug

Tipps zur Wohnwagen- und Wohnmobil-Versicherung

Welche Versicherungen benötige ich für mein Reisemobil bzw. meinen Caravan?
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FREEONTOUR

Autor: Theo Gerstl, Niesmann+Bischoff

Wer sich für den Kauf eines Wohnwagens oder Wohnmobils entscheidet, sollte sich vorab auch informieren, welche Versicherungen für das jeweilige Fahrzeug notwendig sind. Freeontour gibt einen Überblick, worauf man bei der Auswahl einer Wohnmobilversicherung achten sollte. 

Mit der zunehmenden Beliebtheit von Reisemobil und Caravan bieten auch immer mehr Versicherungsgesellschaften eine ganze Reihe Versicherungen für Camper an. Um die Gunst der Reisemobilfahrer und Wohnwagenbesitzer buhlen die großen Versicherungsgesellschaften mittlerweile ebenso wie kleine, spezialisierte Versicherungsvermittler. Da kann es sich durchaus lohnen, verschiedene Angebote einzuholen und zu vergleichen. Doch welche Versicherungen gibt es und sind dazu noch sinnvoll?

Kfz-Haftpflichtversicherung – für das Wohnmobil und für den Wohnwagen

Wer in Deutschland ein Wohnmobil beziehungsweise einen Caravan zulassen möchte, muss zumindest eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Diese Pflichtversicherung schützt den Fahrzeughalter vor den finanziellen Folgen, die sich aus seiner Haftungspflicht – beispielsweise bei einem selbstverschuldeten Unfall – ergeben. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Wohnmobil- bzw. Caravanversicherung um einen Kaskoschutz zu erweitern. Mit ihm ist der Halter auch vor Brand, Explosion, Diebstahl, Elementarschäden, Wildschäden, Glasbruch und Kurzschlüssen an Kabeln geschützt. Wer sein mobiles Heim zusätzlich vor den eigenen Schäden bei einem selbstverschuldeten Unfall schützen möchte, der sollte eine Vollkaskoversicherung abschließen. Das ist im Prinzip nicht anders als bei jedem Auto auch.

Welchen Vorteil bietet eine spezielle Wohnmobilversicherung? 

Viele Versicherungsgesellschaften und spezielle Versicherungs-Vermittler haben sich mittlerweile auf die Besonderheiten bei der Versicherung von Reisemobilen und Wohnwagen eigestellt und spezielle Konzepte für diese Zielgruppe entwickelt. Zugeschnitten auf die Bedürfnisse im Bereich der Campingfahrzeuge beinhalten solche Versicherungspakete auch Leistungen, die kaum eine klassische Pkw-Kasko-Versicherung abdeckt. Dazu zählt beispielsweise eine Fährversicherung, die für Schäden aufkommt, wenn der schwimmende Autotransporter untergeht. Ein weiteres Beispiel ist der Auslands-Schadenschutz. Bei diesem werden bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland die Ansprüche des Versicherten über die deutsche Versicherung abgewickelt – unabhängig davon, ob und welche Summe die Versicherung des ausländischen Unfallgegners bezahlt. Da sich die Angebote der verschiedenen Wohnmobil- bzw. Caravan-Versicherer zwar ähneln, im Detail aber doch unterscheiden, lohnt ein Vergleich, um eine auf die persönlichen Bedürfnisse optimal zugeschnittene Variante zu finden.

Wie berechnen sich die Tarife für Wohnmobil- und Caravan-Versicherungen? 

Der Aufbau der Versicherungstarife für Reisemobile und Wohnanhänger unterscheidet sich grundsätzlich von dem bei Personenwagen. So gilt bei der Haftpflicht für alle Wohnmobile die gleiche Prämie – egal, ob das Reisemobil sechs oder acht Meter lang ist, ob es 50.000 Euro oder 100.000 Euro gekostet hat. Anders als beim Pkw gibt es für Campingfahrzeuge also keine Typenklassen. Die Beiträge für die Kaskoversicherung berechnen sich dagegen aus dem Neupreis beziehungsweise Zeitwert des Campingfahrzeugs und verschiedenen anderen Faktoren. Die vom Pkw gewohnten Ermäßigungen für Wenigfahrer oder Garagenparker kommen bei Wohnmobilen zwar nicht zur Anwendung, es gibt aber bisweilen die Option der Saisonversicherung. Die Schadensfreiheitsklassen (SFK) bei Reisemobilen unterscheiden sich von denen im Pkw-Bereich. Dennoch können die schadenfreien Jahre, die mit dem Pkw zurückgelegt worden sind, beim Umstieg auf ein Wohnmobil oder bei der Anmeldung als Zweitwagen verrechnet werden. Dies gilt aber nicht für Wohnwagen: Diese werden immer mit 100 Prozent eingestuft, zumal der Caravan meist über eine Anhängerversicherung läuft. Im Gegenzug rabattieren Reisemobil- und Wohnwagen-Versicherer aber Besonderheiten wie Hagel-resistente Dächer bei der Kaskoversicherung. 

Was ist eine Camping-Inhaltsversicherung?

Viele Camper meinen, dass die heimische Hausratversicherung auch auf Reisen für die Schäden aufkommt, die durch Diebstahl entstehen. Im Kleingedruckten heißt es jedoch meist, dass nur gezahlt wird, „wenn die Sachen aus einem geschlossenen Gebäude entwendet werden.” Aber da Fahrzeuge nun einmal nicht als Gebäude zählen, geht der Versicherte meist leer aus. Auch durch Teil- oder Vollkaskoversicherungen können nur die Schäden an den fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teilen versichert werden, die durch Feuer, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl sowie Diebstahl des Fahrzeuges entstehen. Aber wie sieht es mit den losen Teilen und dem Reisegepäck oder den Fahrrädern aus? Hier bietet sich die Reisemobil- und Wohnwagen-Inhaltsversicherung bzw. Camping-Inhaltsversicherung an. Einige Versicherer reden auch von einer reinen Camping-Versicherung. Abgesichert sind dabei das bewegliche Inventar und Gegenstände des persönlichen Bedarfs. Das heißt: Die Unterhaltungselektronik wie Radio, Fernseher, Laptop, Tablet oder Smartphone ist ebenso versichert wie Fahrräder auf dem Fahrradträger oder auf dem Dach befestigte Sportgeräte. Teilweise sind auch Gegenstände im Vorzelt oder das Vorzelt selber abgedeckt. Viele dieser Versicherungen haben aber eine Deckelung auf einen bestimmten Betrag.  

Was ist der Unterschied zu einer Camping-Haftpflichtversicherung? 

Die Camping-Haftpflichtversicherung ist speziell für Dauercamper konzipiert, die mit ihren abgemeldeten Wohnwagen auf die ansonsten vorgeschriebene Fahrzeug-Haftpflichtversicherung verzichten können. Die Camping-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die man selbst oder der Camper den Platznachbarn oder den Standplatzeinrichtungen zugefügt hat, beispielsweise durch übergreifendes Feuer oder das vom Sturm verwehte Vorzelt. Denn nicht immer kommt für den entstandenen Sach- oder Personenschaden die private Haftpflichtversicherung auf.

Ist ein zusätzlicher Schutzbrief für Caravan oder Wohnmobil notwendig?

Wenn auf Reisen etwas unvorhergesehenes passiert, hilft ein Schutzbrief in vielen Fällen weiter – sei es beim Rücktransport des defekten Fahrzeugs oder des erkrankten Fahrers. Deshalb schließen viele der spezialisierten Wohnmobil-Kaskoversicherer einen solchen mit ein. Da die Schutzbriefe in den meisten Fällen nur für das jeweils versicherte Fahrzeug gelten, ist für Caravan oder Reisemobil tatsächlich ein separater Schutzbrief erforderlich, sofern man diese Art der Absicherung wünscht.  

Wann kann ich meine Wohnwagen- oder Wohnmobilversicherung wechseln? 

Mit dem Wechsel der Versicherung für Caravan und Reisemobil verhält es sich meist ebenso wie mit der herkömmlichen Kfz-Versicherung für den Pkw: Jedes Jahr im November beginnt die große Wechsel-Rallye bei den Kasko- und Haftpflichtversicherungen. Da die sogenannte Hauptfälligkeit in der Regel auf das Jahresende fällt und die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, ist der 30. November der Stichtag für die ordentliche Kündigung. Wird dieser Termin verpasst, verlängert sich die Versicherungspolice automatisch um ein weiteres Jahr. Eine Ausnahme stellen hier lediglich Verträge mit sogenannter unterjähriger Laufzeit dar. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Kündigung der Kfz-Versicherung für Caravan oder Wohnmobil einige Tage früher abzuschicken – und zwar per Einschreiben und mit Rückschein.

Die Kündigung der Versicherungspolice kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Sie muss aber immer schriftlich erfolgen und die Unterschrift des Versicherungsnehmers, die Versicherungsnummer und das Kfz-Kennzeichen enthalten. Neben der regulären Kündigung gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Sonderkündigungsrecht für bestehende Kasko- und Haftpflichtversicherungen des Wohnmobils oder Caravans: Dazu zählen neben einer Beitragserhöhung auch jede Änderung der Vertragsbedingungen, ein eingetretener Schadensfall oder auch ein Fahrzeugwechsel. In all diesen Fällen haben Besitzer eines Reisemobils oder eines Wohnwagens ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen.

Weitere Tipps zur Wohnmobilversicherung 

  • Vorab sollte man festlegen, was genau versichert werden soll. Überlegen Sie, was sinnvoll und nötig ist.
  • Lesen Sie das Kleingedruckte. Zum Beispiel sollten nicht nur Wildschäden, sondern ganz allgemein Tierschäden versichert sein. Eine durchtrennte Leitung, verursacht durch einen Marderbiss, kommt bei Campern häufiger vor.
  • Holen Sie sich mehrere Angebote ein und lassen Sie sich von den Preisunterschieden nicht verunsichern. Die Schwankungen der Preise liegen in den Leistungen der unterschiedlichen Policen und nicht alles, was eine Versicherung anbietet, ist immer vonnöten.
  • Machen Sie sich die Mühe und prüfen Sie hin und wieder Ihre Versicherung. Die Preise schwanken im Caravaning-Bereich ebenso wie bei der Autoversicherung: Nach zwei Jahren kann Ihr ehemals gutes Angebot vielleicht durch ein wesentlich besseres ersetzt werden.

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