Letztes Update: 11. April 2024
Inhalt
Einreise nach Finnland
Die wichtigsten Verkehrsregeln für Wohnmobil und Wohnwagen in Finnland
Tausch von Gasflaschen
Maut und Straßengebühren
Tankstellen - Öffnungszeiten und Zahlungsmittel in Finnland
Allgemeine Verkehrsregeln in Finnland
Wohnmobil mieten in Finnland
Wichtige Adressen und Telefonnummern für Finnland-Urlauber
Einreise nach Finnland
Einreisebestimmungen für EU-BürgerInnen: Für einen touristischen Aufenthalt in Finnland benötigen Angehörige der EU einen (vorläufigen) Reisepass oder einen (vorläufigen) Personalausweis bzw. einen Kinderreisepass. Die Dokumente müssen für den gesamten Reisezeitraum gültig sein.
Einreise von Kindern nach Finnland: Wenn man mit Jugendlichen unter 18 Jahren reist, für die man nicht erziehungsberechtigt ist, sollte man neben einem gültigen Ausweis auch eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten dabei haben. Diese ist allerdings nicht verpflichtend.
Aktueller Hinweis: Die Einreise nach Finnland auf dem Landweg über die Russische Föderation ist bis auf Weiteres nicht möglich. Aufgrund der politischen Lage hat Finnland alle Grenzübergänge für jeglichen Verkehr geschlossen. (Stand: April 2024)
Einreise von Haustieren nach Finnland: Für die Einreise von Haustieren wie Hunden oder Katzen gelten die EU-Bestimmungen - allerdings mit Ergänzungen: Das Heimtier muss mindestens drei Monate alt sein. Sie müssen einen Heimtierausweis mitführen und das Tier muss eine Identifikation (gut lesbare Tätowierung vor dem 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip haben. Außerdem muss es über eine gültige Tollwutimpfung verfügen, die mindestens 21 Tage zurückliegt. Bis zu fünf Tiere kann man problemlos nach Finnland mitnehmen. Sind es mehr Tiere, muss man die Regelungen für die kommerzielle Einfuhr beachten.
Da Finnland zurzeit noch zu den wenigen bandwurmfreien Ländern gehört, gelten in diesem Bereich noch recht strenge Regeln: Hunde müssen 120 bis 24 Stunden vor der Einreise nach Finnland gegen Bandwurmbefall behandelt worden sein. Dies muss im Heimtierausweis vom Tierarzt dokumentiert sein - im Idealfall sogar mit Uhrzeit. Alternativ kann die 28-Tage-Regelung angewendet werden, wenn man aus einem anderen EU-Land nach Finnland einreist. Laut dieser muss der Hund vor Abreise nachweislich zweimal innerhalb von 28 Tagen auf Bandwurmbefall behandelt worden sein und danach regelmäßig in Abständen von maximal 28 Tagen.
Hinweis: Erfolgt die Einreise direkt aus einem ebenfalls bandwurmfreien Land, z. B. Norwegen, müssen die Hunde nicht noch einmal separat gegen Bandwurmbefall behandelt worden sein.
Die wichtigsten Verkehrsregeln für Wohnmobil und Wohnwagen in Finnland
Tempolimits auf finnischen Straßen für Pkw, Campervans und Wohnmobile
*Wohnmobile über 3,5 t dürfen nur dann bis 100 km/h fahren, wenn sie vom Hersteller für Tempo 100 zugelassen sind.
**Pkw-Gespanne mit leichten Wohnwagen bis 750 kg dürfen 100 km/h fahren.
Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen: Verstöße gegen die Höchstgeschwindigkeit können in Finnland teuer werden. So sind für 20 km/h zu schnell bereits 200 Euro fällig. Ab 50 km/h Überschreitung drohen Bußgelder von mindestens 14 Tagessätzen. Diese richten sich nach dem Einkommen der fahrenden Person.
Für Wohnwagen-Gespanne gilt außerdem: Fahrzeuge, die einen Wohnanhänger ziehen, müssen auf beiden Seiten einen Rückspiegel haben.
Wildcampen / Freistehen: Mit dem Zelt darf man in der Natur wildcampen, das Freistehen mit dem Wohnmobil oder Caravan-Gespann ist mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers ebenfalls möglich. Hier gibt es detaillierte Infos zum Jedermannsrecht in Finnland und den Bestimmungen fürs Freistehen.
Tausch von Gasflaschen
Das Auffüllen ausländischer Gasflaschen ist in Finnland verboten. Im Notfall kann man aber auf Leihflaschen zurückgreifen. Alternativen bieten nationale AGA-Leihflaschen, BP-Leichtflaschen oder Gasflaschen von Tehokaasu. Mehr Infos zum Thema Gasflaschen gibt es hier:
Maut und Straßengebühren
Zurzeit ist die Straßennutzung in Finnland durchgehend kostenlos – es werden keine Mautgebühren fällig. Selbst Fähren, die im Binnenland Kurzstrecken überbrücken und auf Finnisch Lossi genannt werden, sind gebührenfrei, da sie als Teil des Straßennetzes angesehen werden.
Tankstellen - Öffnungszeiten und Zahlungsmittel in Finnland
Die meisten finnischen Tankstellen haben etwa von 7 bis 21 Uhr geöffnet, an Sonntagen allerdings oft kürzer. Autobahn-Tankstellen bieten teils auch einen 24-Stunden-Service und es gibt vielerorts Tankautomaten. Im Norden Finnlands und in ländlichen Gebieten sind die Tankstellen spärlicher gesät – man sollte deshalb im Voraus gut volltanken. Bezahlen kann man per Kreditkarte oder in bar, manchmal wird auch die Maestro-Karte akzeptiert. Bei Barzahlungen ist zu beachten, dass in Finnland keine 1- oder 2-Cent-Münzen im Umlauf sind bzw. akzeptiert werden. Preise werden entsprechend auf die nächsten 5 Cent auf- oder abgerundet. Bei Kartenzahlung greift diese Regelung nicht.
Übrigens haben die Finnen eine besondere Angewohnheit, was das Tanken betrifft: Nachdem sie aufgetankt haben, stellen sie das Fahrzeug erst seitlich an den Rand und gehen dann zum Bezahlen in die Tankstelle, um dem nächsten Kunden Platz zu machen.
Ebenfalls zu beachten ist, dass an finnischen Tankstellen keine ausländischen Gasflaschen getauscht werden können.
Allgemeine Verkehrsregeln in Finnland
Promillegrenze in Finnland:
Die Promillegrenze liegt bei 0,5%. Verstöße fallen sehr teuer aus und werden mit Tagessätzen verbüßt. Bis 1,2 Promille drohen bis zu 120 Tagessätze und Fahrverbot, über 1,2 Promille sogar Freiheitsentzug.
Telefonieren im Fahrzeug:
Das Telefonieren beim Fahren ist nur über eine Freisprechanlage erlaubt.
Lichtpflicht:
Unabhängig von der Jahres- oder Tageszeit ist es in Finnland gesetzliche Pflicht, immer mit Licht zu fahren. Je nach Licht- und Wetterverhältnissen können dafür Taglicht oder Abblendlicht eingesetzt werden.
Winterreifen-Pflicht:
In Finnland herrscht zwischen dem 1. November bis Ende März eine situative Winterreifen-Pflicht. Winterbereifung ist also dann verpflichtend, wenn die Wetter- und Straßenverhältnisse dies erfordern. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Winterreifen in Finnland.
Mitführen von Warnwesten:
In Finnland ist das Mitführen von Warnwesten keine ausdrückliche Pflicht. Dennoch müssen alle Personen, die das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne verlassen, zwingend eine Warnweste tragen. So gesehen ist es also dringend zu empfehlen, Warnwesten in ausreichender Menge im Fahrzeug dabei zu haben. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen übrigens auch Fußgänger reflektierende Kleidung oder Warnwesten tragen.
Vorsicht, Wildwechsel:
Wildwechsel-Warnschilder sollte man nicht ignorieren! Rentiere und Elche überqueren in der Dämmerung häufig die Straßen und hier ist, vor allem in ländlichen Gegenden, höchste Aufmerksamkeit geboten. Das betrifft in verstärktem Maße die Monate Mai, Juni, Oktober und November. Ist man in einen Wildunfall verwickelt, muss man umgehend die Polizei (112) informieren.
Wohnmobil mieten in Finnland
Für all jene, die kein eigenes Wohnmobil besitzen, nur wenig Zeit für die Finnland-Tour haben oder sich die nicht gerade kurze Anfahrt nach Finnland sparen möchten, lohnt sich die Miete von Wohnmobil oder Campervan vor Ort. Dafür bietet sich die Wohnmobilvermietung McRent an, die zwei Vermietstationen in Finnland betreibt und für Freeontour-Mitglieder außerdem vergünstigte Konditionen anbietet. Wer die südlichen Teile von Finnland erkunden möchte, kann beispielsweise direkt nach Helsinki fliegen und dort in Wohnmobil oder Campervan umsteigen. Wen es in den Norden von Finnland zieht, fliegt direkt nach Rovaniemi und reist dann mit Wohnmobil oder Campervan weiter.
Wichtige Adressen und Telefonnummern für Finnland-Urlauber
Europäische Notrufnummer: 112
Über diese zentrale Notrufnummer, die sowohl übers Festnetz als auch mit dem Mobiltelefon ohne Vorwahl kostenlos zu erreichen ist, erhält man Hilfe durch die ortsansässige Polizei, Feuerwehr, einen Notarzt oder Krankenwagen.